Online Marketing Tipp 1

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Die Gewerbeanmeldung

Kurz erklärt: Du möchtest dein eigenes Business gründen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? In diesem Leitfaden zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe anmeldest, welche Unterlagen du benötigst und welche Schritte danach folgen – egal ob Nebengewerbe oder Vollselbstständigkeit.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erzielen. Dazu zählen zum Beispiel das Betreiben eines Online-Shops, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder auch Gastronomiebetriebe. Wenn du planst, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig zu werden, musst du ein Gewerbe anmelden.

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Fällen ist das Gewerbeamt Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgeramtes. In größeren Städten gibt es oft eigene Abteilungen für Gewerbeanmeldungen, während in kleineren Gemeinden das Bürgerbüro oder Rathaus diese Aufgabe übernimmt.

Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über ihre offiziellen Webseiten durchzuführen. Dort findest du die benötigten Formulare sowie detaillierte Anleitungen zur Anmeldung.

Gewerbeanmeldung online durchführen

Vorsicht vor kostenpflichtigen Vermittlungsportalen

Im Internet gibt es zahlreiche Portale wie „Gewerbeanmeldung24" oder „Gewerbeanmeldung.de" oder ähnliche, die eine Gewerbeanmeldung gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten. Diese Portale werben oft mit einem „bequemen Online-Service" für die Gewerbeanmeldung und suggerieren, dass der Prozess über sie besonders einfach sei.

Wichtig: Dieser Service ist meist unnötig, da die Gewerbeanmeldung direkt beim zuständigen Gewerbeamt deutlich günstiger oder sogar kostenlos online durchgeführt werden kann, wenn deine Stadt dies anbietet. Die Gebühren der Vermittlungsportale sind Zusatzkosten, die bei einer direkten Anmeldung nicht anfallen.

Um Kosten zu sparen und sicherzugehen, dass deine Anmeldung korrekt und vollständig ist, empfiehlt es sich, direkt die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde zu besuchen und die Anmeldung selbst durchzuführen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Lichtbildausweis zur Identifizierung.
  • Anmeldeformular: Dies erhältst du beim Gewerbeamt oder kannst es online herunterladen.
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden): Falls dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, solltest du den Auszug mitbringen. In den meisten Fällen hast du als Einsteiger noch keinen Handelsregisterauszug.
  • Erlaubnis oder Nachweis über Qualifikationen: Für bestimmte Gewerbearten (z.B. Gaststätten, Handwerksbetriebe) benötigst du spezielle Genehmigungen oder Nachweise über deine Qualifikationen. Für das Online Business benötigst du keine derartigen Qualifikationen.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Nachdem du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hast, geht es an das Ausfüllen des Antragsformulars zur Gewerbeanmeldung. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Basisdaten deines Unternehmens festgelegt werden. Lass uns die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen:

Persönliche Daten

Zunächst musst du deine persönlichen Daten angeben. Dazu gehören dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und deine aktuelle Anschrift. Diese Informationen sind notwendig, um dich als Gewerbetreibenden eindeutig zu identifizieren.

Name des Gewerbes

Der Name des Gewerbes ist ein besonders wichtiger Punkt. Wenn du ein Einzelunternehmen oder ein Kleingewerbe gründest, wird in der Regel dein eigener Name als Gewerbename verwendet, solange du keine spezielle Firmierung (also einen Fantasienamen oder Markennamen) anmeldest. Ein Beispiel könnte sein: „Max Müller – Onlinehandel".

Möchtest du jedoch einen anderen Namen als deinen eigenen verwenden, solltest du bedenken, dass dieser Name keine irreführenden Angaben enthalten darf und klar erkennen lassen muss, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt, beispielsweise „Müller IT-Services". Eine Firmierung kannst du auch später noch beantragen, aber zu Beginn reicht oft der eigene Name.

Art des Gewerbes

Hier gibst du die Art des Gewerbes an, das du ausüben möchtest. Das bedeutet, du musst genau beschreiben, welche Tätigkeit du mit deinem Gewerbe ausüben wirst. Hier einige Beispiele:

Einzelhandel

Wenn du vorhast, Produkte – ob digital oder physisch – zu verkaufen, dann fällt deine Tätigkeit unter den Einzelhandel. Das gilt auch für einen Online-Shop, in dem du beispielsweise Kleidung, Elektronik, digitale Downloads wie E-Books oder Software anbietest. Du solltest hierbei klar angeben, welche Art von Produkten du vertreiben möchtest.

Dienstleistung

Bietest du eine Dienstleistung an, wie beispielsweise Beratungen, Coachings, IT-Support, oder andere nicht-physische Leistungen, gibst du dies an. Beispiel: „Beratung im Bereich Online-Marketing" oder „Grafikdesign-Dienstleistungen". Bei Dienstleistungen ist es wichtig, genau zu spezifizieren, was du anbietest, da dies auch für spätere steuerliche Fragen von Bedeutung sein kann.

Standort des Unternehmens

Der Standort des Unternehmens ist der Ort, von dem aus du dein Gewerbe betreibst. Wenn du ein Ladengeschäft eröffnest, ist das deine Ladenadresse. Bei einem Online-Business ist es die Adresse, an der du hauptsächlich arbeitest – dies kann auch deine Privatadresse sein, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Achte darauf, dass diese Adresse auch in allen geschäftlichen Dokumenten (wie Rechnungen) auftaucht, da sie für Behörden und Kunden gleichermaßen wichtig ist.

Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen

Besonderheiten beim Start eines Online-Business

Wenn du ein Online-Business startest, gibt es einige zusätzliche Überlegungen:

Einzelhandel für digitale Produkte

Wenn du digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Musikdateien verkaufst, fällt dies ebenfalls unter den Einzelhandel. Es ist wichtig, dass du dies im Antragsformular genau angibst, zum Beispiel „Einzelhandel mit digitalen Produkten". Selbst wenn du keine physischen Waren verschickst, gilt der Verkauf digitaler Waren als Handel.

Dienstleistung vs. Einzelhandel

Falls du eine Plattform betreibst, auf der du sowohl digitale Produkte als auch Dienstleistungen anbietest, musst du beides entsprechend angeben. Zum Beispiel könntest du „Einzelhandel mit digitalen Produkten und IT-Beratung" angeben. Wenn du feststellst, dass du später eine ganz neue Tätigkeit aufnehmen möchtest, die du bei der ursprünglichen Anmeldung nicht angegeben hast, kannst du dein bestehendes Gewerbe auch erweitern lassen, anstatt einen neuen Gewerbeschein zu beantragen.

Domain und Online-Präsenz

Wenn du eine Domain für dein Online-Business registrierst, überlege, ob du diese als Teil deines Firmennamens verwenden möchtest. Das kann helfen, dein Geschäft besser zu branden und es von Anfang an professionell wirken zu lassen.

Einreichung des Formulars

Nachdem du das Formular sorgfältig ausgefüllt hast, geht es an die Einreichung. Du kannst dies entweder persönlich beim Gewerbeamt tun oder, falls verfügbar, die Online-Anmeldung nutzen. Beide Wege führen dich zum gleichen Ziel: der offiziellen Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung.

  • Bearbeitungsgebühr bezahlen: Für die Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, die je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro liegen kann.
  • Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung, die sogenannte Gewerbeanmeldung. Diese dient als Nachweis, dass du dein Gewerbe offiziell angemeldet hast.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Anmeldung deines Gewerbes gibt es noch einige weitere Schritte, die du beachten solltest:

Meldung beim Finanzamt

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt über deine Anmeldung. Du erhältst dann in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen und zurücksenden musst. Auf Basis dieser Angaben wird dir eine Steuernummer zugewiesen.

Eintragung bei der IHK oder HWK

Je nach Art deines Gewerbes wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist Pflicht und mit Beiträgen verbunden. Hier gibt es allerdings Freigrenzen. Informiere dich am besten direkt bei den Institutionen:

IHK (Industrie- und Handelskammer)

Grundbeitrag: Alle Gewerbetreibenden sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Beitragsfreigrenzen:

  • Gewerbeertrag unter 5.200 Euro/Jahr: Unternehmen mit einem Gewerbeertrag (Gewinn) von weniger als 5.200 Euro im Jahr sind von der Beitragspflicht zur IHK befreit.
  • Existenzgründer-Erleichterungen: In den ersten zwei Jahren nach der Gründung kann eine Befreiung oder Ermäßigung der Beiträge erfolgen, wenn der Gewerbeertrag unterhalb bestimmter Grenzen bleibt (variiert je nach IHK).

BG (Berufsgenossenschaft)

Pflicht zur Anmeldung: Alle Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch Solo-Selbstständige.

Beitragsfreigrenzen:

  • Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter: In vielen Branchen keine Beitragspflicht, sofern keine besonders gefährliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Geringfügig Beschäftigte: Sonderregelungen können zu niedrigeren Beiträgen führen.

Hinweis: Diese Freigrenzen können je nach regionaler IHK oder BG sowie der Branche variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Stellen zu informieren.

Gewerbeanmeldung Bestätigung und nächste Schritte

Welche Pflichten habe ich als angehender Gewerbetreibender?

Mit der Gewerbeanmeldung kommen einige Pflichten auf dich zu:

  • Führung der Buchhaltung: Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Je nach Größe und Art deines Gewerbes kann dies eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine doppelte Buchführung sein.
  • Abgabe von Steuererklärungen: Du musst regelmäßig deine Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, evtl. noch Gewerbesteuer) beim Finanzamt einreichen.
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Je nach Branche musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
  • Eintrag ins Handelsregister (falls erforderlich): Für bestimmte Unternehmensformen (z.B. GmbH, OHG) ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
  • Impressum auf deiner Website: Wenn du ein Online-Business betreibst, ist ein vollständiges Impressum auf deiner Website Pflicht.

Dein nächster Schritt: Gewerbeanmeldung starten!

Du bist bereit, dein Business zu gründen? Hier sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

  • Besuche die Website deiner Stadt oder Gemeinde
  • Lade das Anmeldeformular herunter oder nutze die Online-Anmeldung
  • Fülle das Formular sorgfältig aus
  • Reiche deine Unterlagen ein und bezahle die Gebühr
  • Erhalte deine Gewerbeanmeldung als Bestätigung

Viel Erfolg bei deiner Gründung!

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile eine Online-Anmeldung an. Besuche einfach die Website deiner Stadt und schaue, ob diese Option verfügbar ist. Die Online-Anmeldung ist oft schneller und bequemer als der persönliche Besuch beim Gewerbeamt.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Gewerbeanmeldung?

In der Regel wird deine Anmeldung innerhalb von wenigen Tagen bis zwei Wochen bearbeitet. Bei Online-Anmeldungen kann es etwas schneller gehen. Du erhältst dann deine Bestätigung per Post oder digital.

Kann ich mein Gewerbe auch von zu Hause aus betreiben?

Ja, für viele Gewerbearten ist es möglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Du gibst dann einfach deine Privatadresse als Betriebsstätte an. Allerdings gibt es bei manchen Gewerbearten Einschränkungen – informiere dich am besten direkt beim Gewerbeamt.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro, je nach Gemeinde. Manche Gemeinden bieten auch kostenlose Online-Anmeldungen an. Informiere dich auf der Website deiner Stadt.

Muss ich mein Gewerbe anmelden, wenn ich nur nebenberuflich arbeite?

Ja, auch wenn du nur nebenberuflich tätig bist und regelmäßig Gewinne erzielen möchtest, musst du ein Gewerbe anmelden. Es gibt allerdings Besonderheiten beim Nebengewerbe – informiere dich beim Finanzamt oder Gewerbeamt.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine Form des Einzelunternehmens. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Größe und den Umsätzen. Ein Kleingewerbe ist nicht ins Handelsregister eingetragen und unterliegt vereinfachten Buchführungsanforderungen. Für die Anmeldung gibt es aber keinen Unterschied – du meldest in beiden Fällen ein Gewerbe an.

Kann ich mein Gewerbe später ändern oder erweitern?

Ja, du kannst dein Gewerbe jederzeit ändern oder erweitern. Wenn du eine neue Tätigkeit aufnehmen möchtest, die nicht in deiner ursprünglichen Anmeldung enthalten ist, kannst du dein Gewerbe anpassen. Informiere dich beim Gewerbeamt, wie der Prozess abläuft.

Benötige ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das hängt von deiner Branche ab. Für manche Gewerbearten ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, für andere ist sie optional aber empfohlen. Informiere dich bei deiner Berufsgenossenschaft oder einem Versicherungsmakler.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung. Maßgeblich sind deine konkrete Situation, die Vorgaben deiner Stadt/Gemeinde und ggf. die Anforderungen von Finanzamt/IHK/BG.

Weiterführende Ressourcen

  1. Industrie- und Handelskammer (IHK) – Offizielle Informationen zu Beiträgen und Mitgliedschaft
  2. Handwerkskammer (HWK) – Informationen für Handwerksbetriebe
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Informationen zur Berufsgenossenschaft
  4. Finanzamt deiner Stadt – Für Fragen zur steuerlichen Erfassung
  5. Gewerbeamt deiner Stadt – Für alle Fragen zur Gewerbeanmeldung

Über die Autorin

Luisa von Online Marketing Woman

Ich helfe Einzelunternehmern, Selbständigen und kleinen Unternehmen, ihre Online-Präsenz so aufzubauen, dass sie von Kunden, Google und auch von KI-Systemen gefunden werden. Praxisnah, strategisch und ohne unnötigen Technik-Frust.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Situation konsultiere bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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