Tipp 13 · Online Business starten

Kranken- & Rentenversicherung: Was du als Selbstständiger wirklich melden musst

Muss ich mich mit meinem neuen Online-Business sofort bei der Krankenkasse melden? Muss ich automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Und was gilt, wenn ich nur nebenberuflich starte, Online-Kurse anbiete oder fast nur für einen Auftraggeber arbeite? Genau hier kursieren viele zu pauschale Aussagen. In diesem Tipp sortieren wir die beiden Themen sauber auseinander – inklusive der wichtigen Änderungen rund um Lehrtätigkeiten und Altersvorsorge.

Von – SEO/SEA-Expertin seit 2014

Grundverständnis

Krankenversicherung und Rentenversicherung sind zwei völlig verschiedene Prüfungen

Der häufigste Fehler bei diesem Thema ist, beide Versicherungen in einen Topf zu werfen. In Deutschland musst du grundsätzlich gegen das Krankheitsrisiko abgesichert sein. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Gründer sofort eine neue freiwillige Krankenversicherung abschließen muss. Und aus der Aufnahme einer Selbstständigkeit folgt ebenfalls nicht automatisch, dass du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen musst.

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Krankenversicherung

Hier geht es zuerst um deinen bestehenden Versicherungsstatus: Bist du angestellt, familienversichert, bereits freiwillig gesetzlich versichert, über die KSK abgesichert oder privat versichert? Deine Selbstständigkeit kann diesen Status verändern.

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Rentenversicherung

Hier ist vor allem entscheidend, welche selbstständige Tätigkeit du tatsächlich ausübst, ob du Mitarbeiter beschäftigst und wie deine Auftraggeberstruktur aussieht.

Die bessere Frage lautet nicht: „Bin ich selbstständig?“

Sondern: Wie bin ich aktuell krankenversichert, ist meine Selbstständigkeit Haupt- oder Nebenerwerb und fällt meine konkrete Tätigkeit unter eine rentenversicherungspflichtige Gruppe? Erst mit diesen drei Informationen lässt sich das Thema sinnvoll beurteilen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Gerade bei gemischten Tätigkeiten, KSK, Lehrtätigkeiten und Fragen zur Scheinselbstständigkeit kann die Einordnung vom konkreten Einzelfall abhängen.

Nebenberuflich und hauptberuflich selbstständig im Vergleich: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Künstlersozialkasse
Überblick: Kranken- und Rentenversicherung werden bei nebenberuflicher und hauptberuflicher Selbstständigkeit unterschiedlich beurteilt. Für Künstler und Publizisten kann zusätzlich die Künstlersozialkasse relevant sein.
Krankenversicherung

Musst du deine Krankenkasse über die Selbstständigkeit informieren?

In vielen Fällen: ja, informieren solltest du sie. Aber das ist etwas anderes als die Aussage „Jeder Gründer muss sofort eine neue Krankenversicherung abschließen“. Wenn du bereits versichert bist, prüft deine Krankenkasse, ob und wie sich die Selbstständigkeit auf deinen bisherigen Status auswirkt.

Du startest neben einem Angestelltenjob

Bleibt deine Beschäftigung der Schwerpunkt und die Selbstständigkeit tatsächlich nebenberuflich, kann deine Krankenversicherung grundsätzlich über den Job weiterlaufen. Die Krankenkasse beurteilt, welche Tätigkeit wirtschaftlich und zeitlich überwiegt.

Du wirst hauptberuflich selbstständig

Wenn du mit der Selbstständigkeit nicht mehr der GKV-Pflicht unterliegst, kannst du – je nach Voraussetzungen – freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder dich privat versichern.

Du bist familienversichert

Eine beitragsfreie Familienversicherung kann nur bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung grundsätzlich aus; außerdem gelten Einkommensgrenzen.

GKV oder PKV – was ändert sich als Selbstständiger?

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge orientieren sich an deinen beitragspflichtigen Einnahmen innerhalb gesetzlicher Mindest- und Höchstgrenzen. Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung. Bei freiwillig Versicherten können außerdem weitere Einkünfte – etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen – beitragsrechtlich relevant sein.

Private Krankenversicherung

Die Beiträge richten sich nicht unmittelbar nach deinem Gewinn, sondern unter anderem nach Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und Leistungsumfang. Zusätzlich brauchst du eine private Pflege-Pflichtversicherung. Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nicht in jeder Lebenssituation problemlos möglich.

Nebenberuflich selbstständig heißt nicht automatisch „keine Auswirkung“

Entscheidend ist die tatsächliche Gewichtung von Job und Selbstständigkeit. Deshalb solltest du deiner Krankenkasse die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen und sie den Status beurteilen lassen, statt dich auf eine pauschale Stunden- oder Einkommensregel aus einem Blogartikel zu verlassen.

Nebenberuflich selbstständig

Was gilt, wenn du dein Online-Business nur nebenbei betreibst?

Gerade beim Start neben einem Angestelltenjob ist wichtig: „nebenberuflich“ bedeutet nicht automatisch „sozialversicherungsfrei“. Krankenversicherung und Rentenversicherung werden auch hier getrennt beurteilt.

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Krankenversicherung: Der Hauptjob kann deine Absicherung bleiben

Wenn deine versicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin zeitlich und wirtschaftlich im Vordergrund steht, läuft deine Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel weiter über diesen Job. Die Krankenkasse prüft jedoch, ob deine Selbstständigkeit tatsächlich nur nebenberuflich ist. Entscheidend sind nicht allein deine eigene Bezeichnung oder die Gewerbeanmeldung, sondern vor allem Zeitaufwand, wirtschaftliche Bedeutung und die tatsächlichen Verhältnisse.

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Rentenversicherung: Nebenberuflichkeit schützt nicht vor einer Pflicht

Eine rentenversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit kann auch neben einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenjob bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt ausdrücklich selbstständige Lehrkräfte im Haupt- und Nebenberuf. Auch die Kombination aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit kann deshalb zu einer Mehrfachversicherung führen.

Beispiel: Angestellt und abends als Coach tätig

Du arbeitest tagsüber sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer und gibst zusätzlich abends bezahlte Coachings oder Trainings. Für die Krankenversicherung kann dein Angestelltenjob weiterhin die Haupttätigkeit bleiben. Rentenrechtlich muss die Coaching-Tätigkeit trotzdem separat geprüft werden. Wird sie als selbstständige Lehrtätigkeit eingeordnet und liegen die weiteren Voraussetzungen vor, kann für diese Nebentätigkeit zusätzlich Rentenversicherungspflicht entstehen.

Musst du dann zusätzlich 735,63 Euro im Monat zahlen?

Nicht automatisch. Die 735,63 Euro sind 2026 der volle Regelbeitrag für bereits rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Er ist nicht gleichbedeutend mit einem pauschalen Pflichtbeitrag für jeden nebenberuflich Selbstständigen.

Voller Regelbeitrag

2026 beträgt der volle Regelbeitrag 735,63 Euro monatlich. Er kann ohne individuellen Einkommensnachweis gewählt beziehungsweise festgesetzt werden.

Halber Regelbeitrag für Einsteiger

In der Gründungsphase kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum der halbe Regelbeitrag genutzt werden. 2026 sind das 367,82 Euro monatlich.

Einkommensgerechter Beitrag

Statt des Regelbeitrags kann bei entsprechendem Nachweis auch ein Beitrag auf Basis des tatsächlichen Arbeitseinkommens berechnet werden. Gerade bei einer kleinen Nebentätigkeit kann das entscheidend sein.

Wichtig: Beiträge aus Job und Selbstständigkeit können nebeneinander entstehen

Wenn sowohl deine Beschäftigung als auch deine selbstständige Tätigkeit rentenversicherungspflichtig sind, können Beiträge aus beiden Tätigkeiten anfallen. Insgesamt werden Beiträge jedoch nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Und wenn deine Nebentätigkeit gar nicht rentenversicherungspflichtig ist?

Dann entsteht allein deshalb, weil du nebenbei selbstständig bist, keine zusätzliche Pflichtzahlung von 735,63 Euro. Für Selbstständige, die keiner gesetzlichen Pflichtgruppe angehören, bleibt die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich möglich.

Kosten richtig einplanen

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger?

Die alte Faustregel „ungefähr 250 Euro Mindestbeitrag“ ist inzwischen zu niedrig. Für 2026 gilt in der freiwilligen GKV eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro pro Monat. Selbst wenn dein beitragspflichtiges Einkommen darunter liegt, wird der Beitrag grundsätzlich mindestens aus diesem Betrag berechnet.

Mindestbemessung 2026 1.318,33 € Monatliche Mindesteinnahme, die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.
KV ohne Krankengeld ab ca. 222,80 € Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag; deine Krankenkasse kann abweichen.
KV mit Krankengeld ab ca. 230,71 € Mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der siebten Woche.
Pflegeversicherung ab ca. 47,46 € Je nach Alter, Kinderzahl und Kinderlosenzuschlag kann der Betrag höher oder niedriger ausfallen.

Damit liegt der gesetzliche Mindestaufwand für Kranken- und Pflegeversicherung bei einem hauptberuflich freiwillig versicherten Selbstständigen typischerweise eher bei rund 270 bis 286 Euro pro Monat, je nach Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsstatus. Das ist nur eine Orientierung; deine Krankenkasse berechnet deinen individuellen Beitrag.

Besonders wichtig: Beiträge werden häufig zunächst vorläufig festgesetzt

Bei Selbstständigen kennt die Krankenkasse den endgültigen Gewinn des laufenden Jahres noch nicht. Deshalb werden Beiträge häufig zunächst anhand einer Schätzung beziehungsweise vorhandener Steuerunterlagen festgesetzt und später mit dem Einkommensteuerbescheid endgültig berechnet. War dein tatsächliches Einkommen höher, kann eine Nachzahlung entstehen. War es niedriger, kann sich eine Erstattung ergeben.

Kein Einkommensnachweis kann teuer werden

Wenn eine freiwillige Krankenkasse deinen tatsächlichen Gewinn nicht kennt, kann sie Beiträge bis zur gesetzlichen Höchstbemessungsgrundlage berechnen. Reiche angeforderte Einkommensnachweise deshalb nicht einfach verspätet oder gar nicht ein.

Gesetzliche Rentenversicherung

Ist jeder Selbstständige rentenversicherungspflichtig?

Nein. Die meisten Selbstständigen werden nicht allein deshalb automatisch rentenversicherungspflichtig, weil sie ein Gewerbe oder einen freien Beruf aufnehmen. Das Gesetz erfasst aber bestimmte selbstständige Berufs- und Personengruppen ausdrücklich. Das gilt auch dann, wenn eine solche selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird; ein Angestelltenjob schließt eine zusätzliche Rentenversicherungspflicht aus der Selbstständigkeit nicht automatisch aus.

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Lehrer, Trainer & Coaches

Der rentenrechtliche Lehrbegriff ist weit. Auch Coaches, Trainer oder andere Personen, die Wissen, Können oder Fertigkeiten vermitteln, können darunter fallen.

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Künstler & Publizisten

Dazu können zum Beispiel bestimmte Texter, Journalisten, Designer oder andere publizistisch beziehungsweise künstlerisch Tätige gehören. Häufig läuft die Sozialversicherung über die Künstlersozialkasse.

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Ein wesentlicher Auftraggeber

Auch Selbstständige, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber tätig sind, können rentenversicherungspflichtig sein.

Daneben gibt es weitere Gruppen, beispielsweise bestimmte Handwerker, Hebammen sowie selbstständige Tätigkeiten in Pflegeberufen.

Ein reiner Online-Shop ist normalerweise nicht allein deshalb rentenversicherungspflichtig

Verkaufst du ausschließlich eigene oder eingekaufte Waren über deinen Shop, Amazon oder Etsy, entsteht aus dieser Handelstätigkeit normalerweise keine Rentenversicherungspflicht nach der Lehrerregel. Sobald du daneben aber zum Beispiel regelmäßig bezahlte Kurse, Schulungen oder Coachings anbietest, muss diese zusätzliche Tätigkeit gesondert geprüft werden.

Wie schnell musst du dich melden?

Wenn du zu einer rentenversicherungspflichtigen selbstständigen Gruppe gehörst, musst du dich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Wird eine bestehende Pflicht erst später erkannt, können Beiträge rückwirkend nachgefordert werden; je nach Fall können außerdem weitere Konsequenzen hinzukommen.

Deshalb ist die alte Aussage „Selbstständige zahlen keine Rentenversicherung“ gefährlich

Bei einem klassischen Online-Shop kann sie häufig zutreffen. Für einen Coach, Trainer, Dozenten, Künstler, Publizisten oder Selbstständigen mit einem wesentlichen Auftraggeber kann sie dagegen völlig falsch sein.

Besonders wichtig im Online-Business

Online-Kurse, Coaching und Training: Wann du als „Lehrer“ gelten kannst

Gerade im Online-Business ist dieser Punkt viel wichtiger, als er auf den ersten Blick wirkt. Die Deutsche Rentenversicherung versteht unter „Lehren“ nicht nur Schulunterricht. Entscheidend ist die Vermittlung von Wissen, Können oder Fertigkeiten. Deshalb können auch selbstständige Coaches, Trainer, Moderatoren, Supervisoren und andere Wissensvermittler als Lehrer im rentenrechtlichen Sinn gelten.

Für selbstständige Lehrkräfte gilt 2026 grundsätzlich: Liegt das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und beschäftigst du im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, kann Rentenversicherungspflicht bestehen. Weil die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch steigt, erhöht sie sich ab Januar 2027 auf 633 Euro monatlich.

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Videokurs ohne persönliche Betreuung

Ob ein rein automatisierter Selbstlernkurs tatsächlich als persönliche Lehrtätigkeit einzuordnen ist, lässt sich nicht allein anhand des Begriffs „Online-Kurs“ beantworten. Aufbau, laufende Betreuung und tatsächliche Tätigkeit sind entscheidend.

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Live-Coaching oder Webinar

Je stärker du Wissen strukturiert vermittelst, Übungen vorgibst, Teilnehmer anleitest und Lernfortschritte begleitest, desto näher liegt eine Lehrtätigkeit.

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Beratung oder konkrete Projektarbeit

Eine individuelle Beratung oder die Umsetzung eines Projekts ist nicht automatisch Lehre. Die Abgrenzung kann aber schwierig werden, wenn Beratung und Wissensvermittlung ineinander übergehen.

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Shop plus bezahlte Schulungen

Eine gewerbliche Handelstätigkeit und eine rentenversicherungspflichtige Lehrtätigkeit können nebeneinander bestehen. Mehrere selbstständige Tätigkeiten werden sozialversicherungsrechtlich nicht automatisch zu einer einzigen Tätigkeit verschmolzen.

Oft übersehen

Fast nur ein Kunde: Wann auch ohne Lehrtätigkeit Rentenpflicht entstehen kann

Eine weitere relevante Gruppe sind Selbstständige, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Das kann zum Beispiel bei Freelancern, Beratern oder Dienstleistern vorkommen.

Rentenversicherungspflicht trotz echter Selbstständigkeit

Wichtig: Diese Regel bedeutet nicht automatisch, dass du scheinselbstständig bist. Du kannst tatsächlich selbstständig arbeiten und trotzdem wegen der Ein-Auftraggeber-Regel rentenversicherungspflichtig sein.

Existenzgründer können eine Befreiung beantragen

Für Selbstständige, die allein wegen dieser Ein-Auftraggeber-Regel versicherungspflichtig werden, kann in der Existenzgründungsphase unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung für bis zu drei Jahre möglich sein. Sie erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.

Ein Auftraggeber und Scheinselbstständigkeit sind zwei unterschiedliche Fragen

„Ich habe nur einen Kunden“ ist kein alleiniger Beweis für Scheinselbstständigkeit. Für die Frage Beschäftigung oder Selbstständigkeit kommt es auf die Gesamtumstände an – etwa Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und eigenes Unternehmerrisiko. Die Rentenpflicht für Selbstständige mit einem Auftraggeber ist daneben eine eigene Prüfung.

Was sich in den nächsten Jahren ändert

Was ändert sich ab 2027 für Selbstständige bei Rente und Altersvorsorge?

Hier ist eine saubere Trennung besonders wichtig, weil mehrere Reformen und politische Vorschläge gleichzeitig diskutiert werden.

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Neue private Altersvorsorge ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Künftig können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung der neuen Altersvorsorgeprodukte nutzen. Dazu gehört unter anderem ein Altersvorsorgedepot mit Kapitalmarktanlage.

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Das ist keine allgemeine Rentenpflicht

Die Öffnung der privaten Förderung bedeutet nicht, dass ab 2027 automatisch jeder Selbstständige Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen muss. Die heute bestehenden Pflichtgruppen gelten weiterhin.

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Allgemeine Pflicht bleibt politisches Thema

Die Rentenkommission 2026 empfiehlt, künftig nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige stärker beziehungsweise verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Eine solche allgemeine Pflicht ist jedoch nicht allein durch diese Empfehlung bereits geltendes Recht.

Besondere Übergangsregelung für Honorardozenten und Lehrkräfte

Zusätzlich gibt es eine wichtige Sonderregelung für bestimmte Honorarlehrkräfte. Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil wurden die Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Lehrtätigkeit und abhängiger Beschäftigung geschärft. Für Fälle, in denen eine Lehrkraft nach diesen Kriterien eigentlich abhängig beschäftigt wäre, die Vertragsparteien bei Vertragsschluss aber übereinstimmend von Selbstständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft der Übergangsregelung zustimmt, gilt eine gesetzliche Übergangsphase.

Wichtig: Die Übergangsregelung wurde verlängert

Ursprünglich sollte sie Ende 2026 auslaufen. Sie wurde jedoch bis 31. Dezember 2027 verlängert. Bei den erfassten Fällen wird die Sozialversicherungspflicht aus einer abhängigen Beschäftigung deshalb grundsätzlich erst ab 1. Januar 2028 wirksam.

Das heißt nicht, dass betroffene Lehrkräfte bis dahin nichts zahlen müssen

Während der Übergangsregelung gelten die betroffenen Lehrkräfte für diese Frage als selbstständig. Damit können gerade die Regeln zur Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer greifen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Lehrkräfte bei ihr melden und prüfen lassen müssen, ob Rentenbeiträge als Selbstständige zu zahlen sind.

Nicht verwechseln

Statusfeststellung: Welche Frage willst du eigentlich klären?

Die alte Empfehlung „Mach einfach eine Statusfeststellung, dann hast du Rechtssicherheit“ ist zu pauschal. Es gibt zwei unterschiedliche Fragen:

Frage 1: Bin ich wirklich selbstständig?

Wenn unklar ist, ob deine Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber tatsächlich eine Selbstständigkeit oder rechtlich eine abhängige Beschäftigung ist, kann das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund relevant sein.

Frage 2: Ich bin selbstständig – muss ich trotzdem Rentenbeiträge zahlen?

Dann geht es nicht um Scheinselbstständigkeit, sondern um eine mögliche Versicherungspflicht als Selbstständiger, zum Beispiel als Lehrer oder Selbstständiger mit einem Auftraggeber. Diese Frage solltest du direkt mit der Deutschen Rentenversicherung klären.

Praxis

Fünf typische Online-Business-Situationen

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Etsy- oder Amazon-Shop im Haupterwerb

Krankenversicherung: eigenen Status als hauptberuflich Selbstständiger klären.

Rentenversicherung: aus der reinen Handelstätigkeit normalerweise keine Lehrer-Pflicht; andere Pflichtgründe separat prüfen.

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Angestellt und kleiner Online-Shop nebenbei

Krankenversicherung: Krankenkasse informieren; bleibt der Job der Schwerpunkt, läuft die Absicherung häufig weiter über die Beschäftigung.

Rentenversicherung: die selbstständige Tätigkeit wird trotzdem separat nach ihren eigenen Regeln beurteilt.

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Coach mit Live-Programmen

Krankenversicherung: je nach Haupt-/Nebenerwerb.

Rentenversicherung: Lehrtätigkeit kann vorliegen; Anmeldung und Prüfung bei der DRV sind wichtig.

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Freelancer mit fast nur einem Kunden

Rentenversicherung: Ein-Auftraggeber-Regel prüfen.

Zusätzlich: Wenn Weisungsgebundenheit und Eingliederung bestehen, kann außerdem die Frage Scheinselbstständigkeit relevant werden.

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Designer, Texter oder Creator

Kranken- und Rentenversicherung: prüfen, ob eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Sinne des KSVG vorliegt und eine Absicherung über die Künstlersozialkasse möglich beziehungsweise verpflichtend ist.

Praktischer Ablauf

Deine Prüfreihenfolge beim Start in die Selbstständigkeit

Bestehenden Krankenversicherungsstatus festhalten

Notiere, ob du aktuell pflichtversichert als Arbeitnehmer, familienversichert, freiwillig gesetzlich, privat oder über die KSK versichert bist.

Krankenkasse über die Selbstständigkeit informieren

Besonders bei Nebenerwerb sollte die Kasse beurteilen, welche Tätigkeit als Haupttätigkeit gilt.

Monatliche Kranken- und Pflegebeiträge realistisch einplanen

Rechne nicht mit veralteten Mindestwerten und bilde Rücklagen für mögliche Nachberechnungen nach dem Einkommensteuerbescheid.

Deine konkrete selbstständige Tätigkeit beschreiben

Verkauf, Beratung, Coaching, Unterricht, Content, Design oder mehrere Tätigkeiten? Die Rentenversicherungspflicht hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab.

Lehrtätigkeit, KSK und Auftraggeberstruktur prüfen

Diese drei Bereiche sind für viele Online-Selbstständige die wichtigsten Rentenversicherungs-Risikopunkte.

Bei möglicher Pflicht innerhalb der Frist handeln

Gehört deine Tätigkeit zu einer rentenversicherungspflichtigen Gruppe, solltest du die Drei-Monats-Frist für die Meldung nicht verstreichen lassen.

Bei Zweifeln die richtige Frage an die DRV stellen

Geht es um Selbstständigkeit versus Beschäftigung oder um Rentenversicherungspflicht trotz echter Selbstständigkeit? Das entscheidet darüber, welches Verfahren beziehungsweise welche Beratung du brauchst.

Passend dazu

Diese Tipps helfen dir beim nächsten Schritt

FAQ

Häufige Fragen zu Krankenkasse und Rentenversicherung bei Selbstständigen

Muss ich als Selbstständiger immer eine neue Krankenversicherung abschließen?

Nein. Du musst krankenversichert sein, aber bei einer nebenberuflichen Gründung kann dein bisheriger Versicherungsstatus beispielsweise über einen Angestelltenjob bestehen bleiben. Informiere deine Krankenkasse über die Selbstständigkeit, damit sie deinen Status prüfen kann.

Was gilt, wenn ich nur nebenberuflich selbstständig bin?

Bleibt ein versicherungspflichtiger Angestelltenjob deine Haupttätigkeit, kann deine Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin über diesen Job laufen. Die Krankenkasse beurteilt aber die tatsächliche zeitliche und wirtschaftliche Gewichtung. Für die Rentenversicherung wird die selbstständige Nebentätigkeit separat geprüft. Gehört sie zu einer gesetzlichen Pflichtgruppe – zum Beispiel eine selbstständige Lehrtätigkeit –, kann trotz Angestelltenjob zusätzliche Rentenversicherungspflicht entstehen.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der GKV für Selbstständige?

2026 beträgt die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro monatlich. Daraus ergeben sich – abhängig von Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung – Mindestbeiträge, die zusammen typischerweise ungefähr im Bereich von 270 bis 286 Euro monatlich liegen können.

Muss ein Online-Shop-Betreiber in die gesetzliche Rentenversicherung?

Eine reine Handelstätigkeit führt normalerweise nicht allein deshalb zur Rentenversicherungspflicht. Zusätzliche Tätigkeiten wie Coaching, Unterricht, publizistische Arbeit oder eine Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber können die Beurteilung aber verändern.

Können Coaches und Online-Trainer rentenversicherungspflichtig sein?

Ja. Der Lehrbegriff der Deutschen Rentenversicherung ist weit. Auch Coaches und Trainer können als selbstständige Lehrer gelten, wenn ihre Tätigkeit auf die Vermittlung von Wissen, Können oder Fertigkeiten gerichtet ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ändert sich ab 2027 bei der Rente für Selbstständige?

Ab 2027 werden neue staatlich geförderte private Altersvorsorgeprodukte auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende geöffnet. Das ist keine automatische allgemeine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 633 Euro monatlich.

Gilt für Honorardozenten ab 2027 automatisch Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer?

Nicht pauschal. Die besondere Übergangsregelung für bestimmte Honorarlehrkräfte wurde bis Ende 2027 verlängert. Bei den erfassten Fällen wird die Versicherungspflicht aus einer abhängigen Beschäftigung grundsätzlich erst ab 1. Januar 2028 wirksam. Während der Übergangszeit kann trotzdem Rentenversicherungspflicht als selbstständige Lehrkraft bestehen.

Bin ich mit nur einem Auftraggeber automatisch scheinselbstständig?

Nein. Die Zahl der Auftraggeber ist nur ein Aspekt. Eine echte selbstständige Tätigkeit kann trotzdem wegen der besonderen Ein-Auftraggeber-Regel rentenversicherungspflichtig sein. Die Frage Scheinselbstständigkeit wird anhand der gesamten tatsächlichen Arbeitsbedingungen beurteilt.

Was ist der Unterschied zwischen Statusfeststellung und Prüfung der Rentenversicherungspflicht?

Die Statusfeststellung klärt, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit einzuordnen ist. Die Frage, ob eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit trotzdem rentenversicherungspflichtig ist – etwa als Lehrer oder wegen eines Auftraggebers – ist eine andere Prüfung.

Hinweis zur Einordnung

Beitragssätze, Rechengrößen, Einkommensgrenzen und politische Reformen können sich ändern. Prüfe bei einer konkreten Entscheidung immer die aktuelle Auskunft deiner Krankenkasse beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen; der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Bereit für den nächsten Schritt?

In Tipp 14 geht es um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wann du eine USt-ID brauchst, wie du sie beantragst und warum sie gerade im Online-Business mit ausländischen Plattformen und Dienstleistern wichtig werden kann.

Weiterlesen & vertiefen

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