Steuer-ID
Deine persönliche elfstellige Identifikationsnummer. Sie gehört zu dir als natürliche Person und bleibt grundsätzlich dein Leben lang gleich.
Steuer-ID, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Wirtschafts-ID oder Kleinunternehmer-ID: Als Gründer musst du nicht nur wissen, was diese Nummern bedeuten, sondern vor allem wo du welche Nummer einträgst – und wo besser nicht. Genau das klären wir hier Schritt für Schritt und ohne Vorwissen.
Von Luisa Luer – Verkaufserfahrung über Amazon FBA, Etsy und Digistore24 seit 2018
In Tipp 14 haben wir die Umsatzsteuer-ID, Wirtschafts-ID und Kleinunternehmer-ID bereits ausführlich erklärt. Deshalb wiederholen wir hier nicht alles. Für diesen Tipp reicht zunächst eine einfache Einordnung, damit du anschließend weißt, welche Nummer an welcher Stelle verwendet wird.
Deine persönliche elfstellige Identifikationsnummer. Sie gehört zu dir als natürliche Person und bleibt grundsätzlich dein Leben lang gleich.
Sie kommt von deinem Finanzamt und wird für die Bearbeitung deiner steuerlichen Vorgänge verwendet. Sie kann sich bei geänderter Finanzamtszuständigkeit ändern.
Eine zusätzliche Unternehmensnummer des BZSt für bestimmte Umsatzsteuer- und EU-Fälle. Eine deutsche USt-ID beginnt mit DE.
Eine zusätzliche Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige. Sie wird automatisch vergeben und ersetzt die anderen Nummern aktuell nicht.
Eine Spezialnummer für das besondere EU-Kleinunternehmerverfahren. Nicht jeder deutsche Kleinunternehmer braucht sie.
Sie wird von dir selbst für deine Rechnung vergeben und ist keine Steuer- oder Identifikationsnummer.
Steuer-ID = du als Person. Steuernummer = Finanzamt. USt-ID = bestimmte Umsatzsteuer- und EU-Fälle. Wirtschafts-ID = wirtschaftliche Tätigkeit. Kleinunternehmer-ID = besonderes EU-Verfahren.
In Tipp 14 geht es einen Schritt tiefer: Dort erfährst du, wann du eine USt-ID wirklich brauchst, was für Kleinunternehmer gilt und was bei Reverse Charge, EU-Warenkäufen sowie Plattformen wie Amazon, Etsy und Digistore24 wichtig ist.
Das ist für Gründer meistens die wichtigste Frage. Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Rechnung du ausstellst. Genau deshalb ist die alte Faustregel „Auf jede Rechnung muss immer die Steuernummer“ zu ungenau.
Für eine normale Rechnung verlangt § 14 Abs. 4 UStG grundsätzlich entweder die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-ID.
Hast du noch keine USt-ID, verwendest du also grundsätzlich deine Steuernummer. Besitzt du eine USt-ID, kannst du bei einer normalen Rechnung grundsätzlich auch diese anstelle der Steuernummer angeben.
Steuernummer oder USt-ID. Zusätzlich müssen natürlich die übrigen gesetzlichen Rechnungsangaben stimmen.
Bei nach § 19 UStG steuerfreien Kleinunternehmer-Umsätzen nennt § 34a UStDV die Steuernummer, USt-ID oder Kleinunternehmer-ID als mögliche Identifikationsangabe.
Hier gelten vereinfachte Pflichtangaben. Steuernummer oder USt-ID gehören grundsätzlich nicht zu den Mindestangaben nach § 33 UStDV.
Deine persönliche elfstellige Steuer-ID ist nicht die in § 14 UStG vorgesehene Alternative zur Steuernummer oder USt-ID. Verwechsle sie deshalb nicht mit der betrieblichen Steuernummer.
Wenn du zum Beispiel eine bestimmte B2B-Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land abrechnest, reichen die allgemeinen Regeln oben nicht immer aus. Dann können zusätzliche Angaben wie USt-IDs beider Unternehmen oder ein Hinweis auf Reverse Charge nötig sein.
Rechnung und Impressum sind zwei verschiedene Dinge. Nur weil eine Nummer auf deine Rechnung gehört, heißt das nicht automatisch, dass du sie auch öffentlich auf deiner Website nennen musst.
Dann gehört sie nach § 5 DDG in das Impressum deines geschäftsmäßigen digitalen Dienstes.
Auch die Wirtschafts-ID nennt § 5 DDG ausdrücklich als Impressumsangabe, wenn dir eine solche Nummer zugeteilt wurde.
Deine persönliche Steuer-ID ist keine der in § 5 DDG genannten Unternehmensangaben. Auch deine normale Steuernummer wird dort nicht als allgemeine Impressumspflicht genannt.
Das ist praktisch wichtig: Viele alte Impressumsvorlagen werfen Steuer-ID, Steuernummer und USt-ID durcheinander. Übernimm solche Muster nicht ungeprüft.
USt-ID oder Wirtschafts-ID vorhanden? Dann im Impressum angeben. Persönliche Steuer-ID nicht als Ersatz verwenden.
Hier gibt es keine einzige Nummer, die in jedem Formular richtig ist. Entscheidend ist, welches Feld das Formular tatsächlich abfragt. Genau deshalb solltest du nicht nach Gefühl irgendeine Nummer eintragen.
Damit ist bei einer natürlichen Person normalerweise deine persönliche elfstellige Steuer-ID gemeint.
Hier gehört die vom Finanzamt vergebene Steuernummer hinein – nicht deine persönliche Steuer-ID.
Als Einzelunternehmer bist du gleichzeitig Privatperson und Unternehmer. Deshalb können in einer Steuererklärung sowohl deine persönliche Steuer-ID als auch deine Steuernummer vorkommen – aber in unterschiedlichen Feldern und mit unterschiedlichem Zweck.
Wenn du gerade gründest und noch keine betriebliche Steuernummer hast, ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der zentrale Schritt. Dort machst du Angaben zu deiner neuen Tätigkeit; anschließend erfolgt die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt.
Sobald du mit Unternehmen in anderen EU-Staaten handelst oder Dienstleistungen austauschst, wird vor allem die Umsatzsteuer-ID wichtig. Sie dient der eindeutigen Kennzeichnung deines Unternehmens im EU-Binnenmarkt.
Das bedeutet aber nicht, dass du einfach überall eine USt-ID einträgst und damit „keine Umsatzsteuer mehr zahlst“. Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob du Waren oder Dienstleistungen kaufst oder verkaufst, wo dein Geschäftspartner sitzt und welchen steuerlichen Status du selbst hast.
Reverse Charge, EU-Warenkäufe, Erwerbsschwelle, Etsy, Amazon, Digistore24 sowie die EU-Kleinunternehmerregelung haben wir bereits in Tipp 14 ausführlich erklärt. Tipp 15 soll diese Inhalte bewusst nicht noch einmal doppeln.
Gerade internationale Plattformen sorgen für Verwirrung, weil Felder zum Beispiel „Tax ID“, „TIN“, „VAT ID“ oder „Business Tax Number“ heißen können. Diese Begriffe lassen sich nicht immer eins zu eins auf eine einzige deutsche Nummer übersetzen.
Wenn eine Plattform nach einer VAT ID fragt, ist damit im EU-Kontext typischerweise die Umsatzsteuer-ID gemeint. Ein Feld mit der Bezeichnung Tax ID kann dagegen je nach Plattform eine andere steuerliche Kennung verlangen.
Prüfe deshalb immer die Hilfeseite des Anbieters und achte darauf, ob ausdrücklich von USt-ID, Steuernummer, persönlicher Steuer-ID oder Wirtschafts-ID gesprochen wird.
Plattformen können je nach Land, Verkäuferstatus und Nutzung steuerliche Angaben verlangen. Übernimm nicht automatisch dieselbe Nummer in jedes Feld.
Auch hier hängt die richtige Angabe vom Steuerstatus ab. Für die genaue Plattformregel verweist Tipp 14 auf die aktuelle Digistore24-Dokumentation.
Bei EU-Anbietern kann die USt-ID für die umsatzsteuerliche Behandlung der B2B-Leistung entscheidend sein. Prüfe den tatsächlichen Rechnungssteller.
Wenn du nicht weißt, welches Feld welche Nummer verlangt, raten ist die schlechteste Lösung. Öffne die Hilfe des Anbieters oder frage den Support, welche deutsche Kennung gemeint ist.
Die Kleinunternehmerregelung ändert nicht die Bedeutung deiner persönlichen Steuer-ID oder Steuernummer. Sie beeinflusst aber, wie deine Rechnungen aussehen und welche zusätzlichen EU-Verfahren für dich relevant sein können.
Für die Identifikation auf einer Kleinunternehmer-Rechnung kannst du nach § 34a UStDV Steuernummer, USt-ID oder – wenn vorhanden – Kleinunternehmer-ID verwenden.
Du brauchst diese Nummer nicht automatisch, nur weil du § 19 UStG nutzt. Sie gehört zum besonderen EU-Kleinunternehmerverfahren.
Beide können in bestimmten EU-Kontexten auftauchen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Wenn du nur in Deutschland Kleinunternehmer bist, bedeutet das nicht automatisch, dass du eine Kleinunternehmer-ID beantragen musst.
Häufig auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder deinem Einkommensteuerbescheid. Wenn du sie nicht mehr findest, kannst du die erneute Mitteilung beim BZSt anfordern.
Auf Schreiben und Bescheiden deines Finanzamts. Bei der Gründung erhältst du sie im Rahmen deiner steuerlichen Erfassung.
Sie wird vom BZSt vergeben. Wenn du noch keine besitzt, kannst du sie über die dafür vorgesehene BZSt-Leistung beantragen.
Sie wird automatisch zugeteilt. Nach aktuellem Stand läuft die stufenweise Vergabe an bestehende Unternehmen bis Ende 2027.
Sie entsteht nur im Zusammenhang mit der Registrierung für das besondere EU-Kleinunternehmerverfahren.
Die elfstellige persönliche ID wird versehentlich dort eingetragen, wo ein Formular ausdrücklich die betriebliche Steuernummer verlangt.
Die normale Steuernummer wird mit der USt-ID verwechselt und ohne Grund auf die Website gesetzt.
Die neue W-IdNr. wird automatisch in bestehende Felder für USt-ID oder Steuernummer eingetragen, obwohl sie diese aktuell nicht ersetzt.
Die neue EU-Spezialnummer wird mit der normalen deutschen Kleinunternehmerregelung verwechselt.
Bei internationalen Plattformen wird irgendeine deutsche Nummer eingegeben, ohne zu prüfen, welche Kennung tatsächlich gemeint ist.
Die Rechnungsnummer ist deine eigene laufende Kennzeichnung der Rechnung und ersetzt keine Steuernummer oder USt-ID.
Steuernummer oder USt-ID. Bei Kleinunternehmer-Rechnungen gelten die Sonderregeln des § 34a UStDV.
USt-ID und Wirtschafts-ID angeben, wenn du sie besitzt. Nicht automatisch persönliche Steuer-ID oder normale Steuernummer veröffentlichen.
Genau auf die Feldbezeichnung achten: IdNr. und Steuernummer sind unterschiedliche Angaben.
USt-ID prüfen und anschließend die konkrete Umsatzsteuerregel des Vorgangs klären.
Nicht raten. Hilfeseite öffnen und prüfen, welche deutsche Nummer das jeweilige Feld verlangt.
Erst hier wird die besondere Kleinunternehmer-ID relevant.
Nach § 14 Abs. 4 UStG grundsätzlich die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers. Für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen gelten besondere Regeln.
Ja. Bei einer normalen Rechnung nennt § 14 Abs. 4 UStG ausdrücklich die Steuernummer oder die USt-ID als mögliche Angabe.
Nein. Sie ist nicht die in § 14 UStG vorgesehene Rechnungsangabe anstelle von Steuernummer oder USt-ID.
Wenn du eine USt-ID oder Wirtschafts-ID besitzt, nennt § 5 DDG diese ausdrücklich als anzugebende Informationen.
§ 5 DDG nennt für diese Informationspflicht die USt-ID und Wirtschafts-ID, nicht die gewöhnliche Steuernummer.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Prüfe die Plattformhilfe, weil „Tax ID“ je nach Anbieter eine andere deutsche steuerliche Kennung meinen kann.
Nein. Nach den aktuellen BMF-Informationen ersetzt die Wirtschafts-ID bestehende Identifikationsnummern derzeit nicht.
Nein. Sie gehört zum besonderen EU-Kleinunternehmerverfahren und wird nicht allein durch die Nutzung der deutschen Kleinunternehmerregelung erforderlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei besonderen EU-Umsätzen, Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Sonderverfahren können zusätzliche Regeln gelten. Prüfe bei Unsicherheit deinen konkreten Fall mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Im nächsten Tipp klären wir drei Begriffe, die genauso häufig verwechselt werden wie Steuer-ID und Steuernummer – und zeigen, warum sie völlig unterschiedliche Dinge beschreiben.
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