Online Marketing Tipp 17

Nebenberuflich gründen trotz Festanstellung: Das musst du beachten

Du möchtest dir ein eigenes Online-Business aufbauen, deinen sicheren Job aber nicht sofort aufgeben? Dann kann eine nebenberufliche Selbstständigkeit ein sehr guter Einstieg sein. Allerdings reicht es nicht, einfach ein Gewerbe anzumelden und nach Feierabend loszulegen. Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt, Rentenversicherung und einige weitere Stellen können eine Rolle spielen. Hier bekommst du den gesamten Ablauf verständlich und Schritt für Schritt erklärt.

Von Luisa Luer – selbstständig seit 2014

Erst einmal die Begriffe

Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“ überhaupt?

Gerade am Anfang werden mehrere Begriffe durcheinandergeworfen. Nebenberuflich, Nebengewerbe, Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind aber nicht dasselbe.

Nebenberuflich selbstständig bedeutet zunächst nur, dass deine Selbstständigkeit neben einer anderen Haupttätigkeit ausgeübt wird – zum Beispiel neben deinem Angestelltenverhältnis. Es ist keine eigene Rechtsform.

Du kannst also gleichzeitig Arbeitnehmer, Einzelunternehmer, Gewerbetreibender und Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Jeder dieser Begriffe beschreibt einen anderen Teil deiner Situation.

Genau deshalb solltest du nicht nur fragen: „Brauche ich ein Nebengewerbe?“, sondern die einzelnen Ebenen getrennt betrachten: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuer, Gewerberecht und Rechtsform.

Nebenberuflich

Beschreibt den Umfang und die Bedeutung deiner Selbstständigkeit neben deinem Hauptjob.

Einzelunternehmen

Eine mögliche Unternehmensform, mit der viele Solo-Gründer starten.

Gewerbe

Eine gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Freier Beruf

Bestimmte Tätigkeiten können freiberuflich sein und benötigen dann grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung.

Kleinunternehmer

Bezieht sich auf die Umsatzsteuer nach § 19 UStG – nicht darauf, ob dein Business „klein“ ist.

Merke: Es gibt nicht die eine Behörde, die festlegt, ob dein Business „nebenberuflich“ ist. Je nach Thema können Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt oder Rentenversicherung unterschiedliche Fragen prüfen.
Nebenberuflich gründen einfach erklärt: Arbeitgeber und Vertrag, Krankenkasse, Steuern, Gewerbe und ELSTER sowie Rentenversicherung vor dem Start prüfen
Nebenberuflich gründen: Diese fünf Bereiche solltest du vor dem Start prüfen.
Arbeitsvertrag & Arbeitgeber

Darfst du neben deinem Job überhaupt ein eigenes Business gründen?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nebenberuflich selbstständig sein. Trotzdem solltest du deinen Arbeitsvertrag prüfen, bevor du dein Gewerbe anmeldest oder Kunden annimmst.

Wichtig

Eine Klausel bedeutet nicht automatisch ein beliebiges Verbot

Dein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nicht einfach ohne sachlichen Grund verbieten. Problematisch wird es vor allem dann, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind.

  • Du trittst in direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber.
  • Deine Leistung im Hauptjob leidet.
  • Du nutzt vertrauliche Informationen oder Kundendaten.
  • Du verwendest Firmeneigentum für dein eigenes Business.

Ein einfaches Beispiel

Du arbeitest als Online-Marketing-Manager in einer Agentur und möchtest nebenbei selbstständig werden. Ob das problemlos möglich ist, hängt stark davon ab, was du nebenbei machst.

Eher unproblematisch

Du verkaufst ein eigenes E-Book, betreibst einen Etsy-Shop oder baust eine Affiliate-Website in einem völlig anderen Themenfeld auf.

Kann problematisch sein

Du bietest nach Feierabend dieselben Leistungen für dieselbe Zielgruppe an und sprichst womöglich sogar Kunden oder Interessenten deines Arbeitgebers an.

Kein Wettbewerb

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht eine arbeitsvertragliche Treuepflicht. Für bestimmte kaufmännische Arbeitnehmer enthält § 60 HGB zusätzlich ein ausdrückliches Wettbewerbsverbot.

Keine Nutzung von Firmeneigentum

Firmenlaptop, Softwarelizenzen, E-Mail-Accounts, Kundendaten, interne Dokumente oder bezahlte Arbeitszeit gehören nicht in dein eigenes Unternehmen – außer es gibt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis.

Zeit, Urlaub & Krankheit

Wann darfst du an deinem Nebenbusiness arbeiten?

Nach Feierabend noch am eigenen Business zu arbeiten ist grundsätzlich möglich. Trotzdem darf dein Nebenbusiness nicht dazu führen, dass du deinen Hauptjob dauerhaft erschöpft oder unzuverlässig erledigst.

Nach Feierabend

Grundsätzlich möglich

Deine freie Zeit kannst du für dein Business nutzen. Achte aber darauf, dass deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht darunter leidet.

Am Wochenende

Auch möglich

Plane realistisch. Ein dauerhaftes 7-Tage-Arbeitsmodell kann gesundheitlich und arbeitsrechtlich schnell zum Problem werden.

Im Urlaub

Erholungszweck beachten

Nach § 8 Bundesurlaubsgesetz darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck widerspricht.

Bei Krankheit

Genesung geht vor

Eine Tätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit kann problematisch sein, wenn sie die Genesung beeinträchtigt oder im Widerspruch zur bescheinigten Arbeitsunfähigkeit steht.

Keine starre „20-Stunden-Arbeitsregel“ für alle Bereiche

Die oft zitierte 20-Stunden-Grenze ist keine universelle Regel, nach der jede nebenberufliche Selbstständigkeit automatisch erlaubt oder verboten wäre. Die Krankenkasse nutzt Zeitumfang und Einkommen allerdings als wichtige Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.

Krankenversicherung

Warum du deine Krankenkasse informieren solltest

Einer der häufigsten Anfängerfehler ist die Annahme: „Ich bin über meinen Arbeitgeber versichert, also ist mein Nebenbusiness für die Krankenkasse egal.“ Genau das solltest du nicht einfach voraussetzen.

Grundsatz

Die Krankenkasse prüft den Gesamtcharakter deiner Tätigkeit

Entscheidend ist, ob deine Selbstständigkeit wirtschaftlich und zeitlich tatsächlich nur eine Nebentätigkeit bleibt oder inzwischen deine Haupttätigkeit darstellt.

  • Zeitlicher Umfang der Selbstständigkeit
  • Höhe und Bedeutung des Gewinns
  • Umfang deines Angestelltenverhältnisses
  • Beschäftigung eigener Arbeitnehmer
Stand 2026

Wichtige Vermutungsregeln der AOK

Wer Vollzeit beschäftigt ist oder mehr als 20 Wochenstunden arbeitet und dabei mehr als 1.977,50 Euro monatlich verdient, wird grundsätzlich so beurteilt, dass für eine hauptberufliche Selbstständigkeit normalerweise kein Raum bleibt.

Umgekehrt spricht eine selbstständige Tätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden eher für Hauptberuflichkeit. Bei mehr als 20 und unter 30 Wochenstunden werden zusätzlich Haupteinnahmequelle und Einkommen betrachtet.

Praktisch vorgehen

Was du deiner Krankenkasse mitteilen solltest

Was machst du?

Beschreibe kurz deine selbstständige Tätigkeit.

Wie viel Zeit brauchst du?

Gib eine realistische durchschnittliche Wochenstundenzahl an.

Welchen Gewinn erwartest du?

Nicht nur den Umsatz nennen, sondern die wirtschaftliche Bedeutung realistisch einschätzen.

Beschäftigst du Mitarbeiter?

Auch das kann für die Einordnung relevant sein.

Wichtig: Lass dir deinen Status möglichst von deiner Krankenkasse bestätigen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann die Beitragsberechnung anders aussehen als bei pflichtversicherten Arbeitnehmern.
Oft übersehen

Rentenversicherung: Trotz Festanstellung kann eine zusätzliche Pflicht entstehen

Das ist einer der wichtigsten Punkte für Online-Business-Gründer, weil viele davon ausgehen, dass die Rentenversicherung durch den Hauptjob automatisch vollständig erledigt ist.

Coaching, Training & Unterricht Besonders prüfen

Selbstständige Lehrer können rentenversicherungspflichtig sein. Der Lehrbegriff der Deutschen Rentenversicherung wird weit ausgelegt. Auch Coaches, Trainer, Moderatoren oder Supervisoren können je nach konkreter Tätigkeit darunterfallen.

2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich eine Versicherungspflicht, wenn mehr als 603 Euro monatlich verdient werden und regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Im Wesentlichen ein Auftraggeber Nicht verwechseln

Wer dauerhaft im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeitet und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, kann ebenfalls rentenversicherungspflichtig sein.

Das ist nicht dasselbe wie Scheinselbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit betrifft die Frage, ob tatsächlich eine abhängige Beschäftigung statt einer echten Selbstständigkeit vorliegt.

Gerade für Online-Coaches und Trainer: nicht ignorieren

Wenn dein Geschäftsmodell Beratung, Coaching, Schulung, Training, Kurse oder regelmäßige Wissensvermittlung umfasst, solltest du die rentenversicherungsrechtliche Einordnung frühzeitig prüfen und nicht erst, wenn dein Business bereits länger läuft.

Steuern verständlich erklärt

Welche Steuern kommen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf dich zu?

„Nebenberuflich“ bedeutet steuerlich nicht „steuerfrei“. Du solltest drei Bereiche auseinanderhalten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und – bei einem Gewerbe – gegebenenfalls Gewerbesteuer.

1. Einkommensteuer

Dein Arbeitgeber führt Lohnsteuer auf deinen Arbeitslohn ab. Der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit wird zusätzlich in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Gewinn bedeutet vereinfacht: Betriebseinnahmen minus abzugsfähige Betriebsausgaben. Das Finanzamt kann später auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.

2. Umsatzsteuer

Je nach Situation kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen oder dich für die Regelbesteuerung entscheiden.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Sie macht deinen Gewinn nicht automatisch einkommensteuerfrei.

3. Gewerbesteuer

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Erst der darüberliegende Teil kann für die Gewerbesteuer relevant werden. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

Umsatz ist nicht Gewinn – ein einfaches Beispiel

Angenommen, du erzielst mit deinem Nebenbusiness 10.000 Euro Umsatz und hast 4.000 Euro abzugsfähige Betriebsausgaben.

Umsatz

10.000 Euro Einnahmen aus deinen Verkäufen oder Leistungen.

Vereinfachter Gewinn

10.000 Euro minus 4.000 Euro Betriebsausgaben = 6.000 Euro Gewinn.

Kleinunternehmerregelung 2026

25.000 Euro oder 100.000 Euro? Hier passieren besonders viele Fehler

Seit 2025 gelten neue Grenzen. Gerade bei Neugründungen wird häufig fälschlich sofort mit der 100.000-Euro-Grenze gearbeitet.

In späteren Jahren

25.000 Euro Vorjahr + 100.000 Euro laufendes Jahr

Für bestehende Unternehmen gilt grundsätzlich: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und der laufende Gesamtumsatz darf 100.000 Euro nicht überschreiten.

  • Die 100.000-Euro-Grenze ist keine reine Prognosegrenze.
  • Bereits der überschreitende Umsatz unterliegt der Regelbesteuerung.
  • Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann mehrere Jahre binden.
Nicht verwechseln: Kleinunternehmerregelung = Umsatzsteuer. Sie sagt nichts darüber aus, ob du Einkommensteuer zahlen musst, ob du ein Gewerbe hast oder ob dein Business nebenberuflich ist.
Gewerbe oder freier Beruf?

Welche Anmeldung brauchst du?

Bevor du zum Gewerbeamt gehst, solltest du klären, ob deine Tätigkeit überhaupt gewerblich ist. Nicht jede Selbstständigkeit ist automatisch ein Gewerbe.

Gewerbliche Tätigkeit

Viele Online-Shops, Händler, Affiliate-Projekte und zahlreiche Dienstleistungen sind gewerblich. Dann erfolgt grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde oder Stadt.

Freiberufliche Tätigkeit

Bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder andere freiberufliche Tätigkeiten benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Die steuerliche Einordnung trifft letztlich das Finanzamt.

„Nebengewerbe“ ist keine eigene Rechtsform

Umgangssprachlich wird häufig von einem Nebengewerbe gesprochen. Gewerberechtlich bleibt es aber ein Gewerbe – unabhängig davon, ob du es nebenberuflich oder hauptberuflich betreibst.

Dein Ablauf

Nebenberuflich gründen: Schritt für Schritt

Wenn du gerade am Anfang stehst, arbeite diese Reihenfolge nacheinander ab. So vermeidest du, dass wichtige Stellen erst Monate später von deiner Selbstständigkeit erfahren.

Geschäftsidee auf möglichen Wettbewerb prüfen

Überlege zuerst, ob dein Angebot, deine Zielgruppe oder deine Kunden mit dem Geschäft deines Arbeitgebers kollidieren könnten.

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen

Kläre, ob du die Nebentätigkeit anzeigen oder vorher genehmigen lassen musst.

Arbeitgeber informieren oder Zustimmung einholen

Wenn eine Meldung oder Zustimmung erforderlich ist, erledige sie möglichst schriftlich und beschreibe die Tätigkeit klar.

Krankenkasse informieren

Gib Art der Tätigkeit, Wochenstunden, erwarteten Gewinn und gegebenenfalls Mitarbeiter an, damit dein Versicherungsstatus geprüft werden kann.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit klären

Bei einem Gewerbe meldest du die Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Freiberufler benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung.

ELSTER und steuerliche Erfassung erledigen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Kleinunternehmerregelung bewusst entscheiden

Prüfe, ob § 19 UStG für dein Geschäftsmodell sinnvoll ist oder ob Regelbesteuerung besser passt.

Rentenversicherungspflicht prüfen

Besonders bei Coaching, Training, Unterricht oder dauerhafter Tätigkeit für im Wesentlichen einen Auftraggeber solltest du die Einordnung prüfen.

IHK, HWK und Berufsgenossenschaft einordnen

Prüfe, welche Kammer oder welcher Unfallversicherungsträger für deine Tätigkeit zuständig ist.

Buchführung und Steuerrücklagen einrichten

Erfasse Einnahmen und Ausgaben sauber, bewahre Belege auf und gib nicht jede Einnahme sofort privat aus.

Finanzamt

Warte nicht darauf, dass das Finanzamt dir irgendwann einen Fragebogen schickt

Dieser Punkt ist in vielen älteren Gründungsartikeln falsch oder veraltet dargestellt.

Frist

Innerhalb eines Monats

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit unaufgefordert elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Wo?

Elektronisch über ELSTER

Über den Fragebogen beantragst du unter anderem die Steuernummer für dein Unternehmen und machst Angaben zu Tätigkeit, erwarteten Umsätzen, Gewinnen und Umsatzsteuer.

Tipp: Kümmere dich frühzeitig um deinen ELSTER-Zugang, damit du nicht erst kurz vor Fristablauf mit der Registrierung beginnst.
IHK, HWK & Berufsgenossenschaft

Welche weiteren Stellen können nach der Gründung auftauchen?

IHK

Viele Gewerbetreibende

Bei einem IHK-zugehörigen Gewerbe entsteht die Mitgliedschaft grundsätzlich kraft Gesetzes. Die Daten werden regelmäßig über die Gewerbeanmeldung weitergegeben.

HWK

Handwerkliche Tätigkeiten

Bei handwerklichen Tätigkeiten kann statt der IHK die Handwerkskammer zuständig sein. Je nach Handwerk gelten zusätzliche Voraussetzungen.

BG

Unfallversicherung

Unternehmen müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Bei rechtzeitiger Gewerbeanmeldung gilt die gesetzliche Mitteilungspflicht regelmäßig als erfüllt.

Beamte

Sonderregeln beachten

Für Beamte gelten strengere dienstrechtliche Regeln und häufig ausdrückliche Genehmigungs- oder Anzeigepflichten. Hier solltest du die konkreten Vorschriften deines Dienstherrn prüfen.

Typische Anfängerfehler

Diese Fehler solltest du bei der nebenberuflichen Gründung vermeiden

01

Die Selbstständigkeit vor dem Arbeitgeber verschweigen

Wenn dein Vertrag eine Anzeige oder Zustimmung verlangt, kann unnötiges Verschweigen später deutlich problematischer werden als eine saubere Kommunikation von Anfang an.

02

„Ich bin angestellt, also ist die Krankenkasse egal“

Die Krankenkasse beurteilt, ob die Selbstständigkeit tatsächlich nebenberuflich bleibt. Veränderungen solltest du ebenfalls mitteilen.

03

Kleinunternehmer mit steuerfrei verwechseln

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Dein Gewinn kann trotzdem einkommensteuerpflichtig sein.

04

Alle Einnahmen sofort ausgeben

Spätere Einkommensteuer-Nachzahlungen und Vorauszahlungen können die Liquidität belasten. Baue von Anfang an Rücklagen auf.

05

Rentenversicherung komplett ignorieren

Besonders Coaches, Trainer, Lehrer und Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber sollten die Versicherungspflicht prüfen.

06

Keine klare Trennung zum Hauptjob

Eigene Geräte, eigene Accounts, eigene Daten und klar getrennte Arbeitszeiten schützen dich vor unnötigen Konflikten.

Wenn dein Business wächst

Was passiert, wenn aus dem Nebenbusiness langsam dein Hauptbusiness wird?

Das ist grundsätzlich ein gutes Zeichen. Trotzdem solltest du wichtige Veränderungen nicht einfach laufen lassen, weil sich dadurch deine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung ändern kann.

Mehr Arbeitszeit

Steigt dein zeitlicher Aufwand deutlich, kann die Krankenkasse neu prüfen, ob die Selbstständigkeit noch nebenberuflich ist.

Mehr Gewinn

Höhere Gewinne können zu höheren Einkommensteuerzahlungen und Vorauszahlungen führen.

Mehr Umsatz

Behalte die Grenzen der Kleinunternehmerregelung im Blick, wenn du diese nutzt.

Eigene Mitarbeiter

Beschäftigte verändern Prozesse, Pflichten und unter Umständen auch die sozialversicherungsrechtliche Bewertung deines Unternehmens.

Der große Vorteil der nebenberuflichen Gründung

Du musst den Wechsel in die Vollselbstständigkeit nicht an einem einzigen Tag entscheiden. Du kannst dein Geschäftsmodell testen, Prozesse aufbauen, erste Umsätze erzielen und anhand echter Zahlen entscheiden, ob und wann du deinen Hauptjob reduzieren oder verlassen möchtest.

FAQ

Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Arbeitgeber

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe?

Nicht für jede Tätigkeit besteht automatisch eine allgemeine Genehmigungspflicht. Eine Anzeige- oder Zustimmungspflicht kann sich aber aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aus einer Berührung berechtigter Arbeitgeberinteressen ergeben.

Verbot

Kann mein Arbeitgeber mein Nebenbusiness einfach verbieten?

Nicht beliebig. Problematisch sind vor allem Konkurrenz zum Arbeitgeber, eine Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung oder andere berechtigte Interessen des Arbeitgebers.

Krankenkasse

Muss ich meine Selbstständigkeit der Krankenkasse melden?

Ja, du solltest die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen, damit die Krankenkasse beurteilen kann, ob die Selbstständigkeit tatsächlich nebenberuflich ausgeübt wird.

20 Stunden

Darf ich maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten?

Eine allgemeine starre 20-Stunden-Regel für alle Rechtsbereiche gibt es nicht. Der Zeitumfang ist aber insbesondere für die Krankenkasse ein wichtiges Kriterium.

Rente

Muss ich trotz Festanstellung Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Das kann je nach Tätigkeit passieren. Unter anderem können selbstständige Lehrer, Coaches, Trainer oder Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber rentenversicherungspflichtig sein.

Kleinunternehmer

Gilt für Neugründer sofort die 100.000-Euro-Grenze?

Nein. Im Gründungsjahr ist grundsätzlich die 25.000-Euro-Grenze maßgeblich. Die 100.000-Euro-Grenze spielt bei bestehenden Unternehmen im laufenden Jahr eine Rolle, wenn die Vorjahresvoraussetzung erfüllt ist.

Einkommensteuer

Warum kann trotz Lohnsteuer noch Einkommensteuer nachkommen?

Die Lohnsteuer deines Arbeitgebers betrifft deinen Arbeitslohn. Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zusätzlich in deiner Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

ELSTER

Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch über ELSTER.

Rechtsform

Brauche ich für ein Nebenbusiness eine besondere Rechtsform?

Nein. „Nebenberuflich“ ist keine Rechtsform. Viele Solo-Gründer starten beispielsweise als Einzelunternehmer.

Urlaub

Darf ich im Urlaub an meinem Business arbeiten?

§ 8 Bundesurlaubsgesetz verbietet Erwerbstätigkeiten, die dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechen. Entscheidend sind Umfang und konkrete Umstände.

Nebenberuflich gründen heißt: mit Sicherheitsnetz starten – aber sauber.

Dein Angestelltenverhältnis kann dir die finanzielle Ruhe geben, ein Geschäftsmodell zu testen und Schritt für Schritt aufzubauen. Behandle dein Nebenbusiness trotzdem von Anfang an wie ein echtes Unternehmen: klare Trennung zum Arbeitgeber, Krankenkasse informieren, steuerliche Anmeldung fristgerecht erledigen und mögliche Sozialversicherungspflichten prüfen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Regelungen können sich ändern und die Beurteilung hängt teilweise vom Einzelfall ab.
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