Nebenberuflich selbstständig bedeutet zunächst nur, dass deine Selbstständigkeit neben einer anderen Haupttätigkeit ausgeübt wird – zum Beispiel neben deinem Angestelltenverhältnis. Es ist keine eigene Rechtsform.
Du kannst also gleichzeitig Arbeitnehmer, Einzelunternehmer, Gewerbetreibender und Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Jeder dieser Begriffe beschreibt einen anderen Teil deiner Situation.
Genau deshalb solltest du nicht nur fragen: „Brauche ich ein Nebengewerbe?“, sondern die einzelnen Ebenen getrennt betrachten: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuer, Gewerberecht und Rechtsform.
