Online Marketing Tipp 17
Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Nebenberuflich gründen? Was du beachten musst, wenn du ein Business gründest, während du noch angestellt bist?
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Der Traum vom eigenen Online-Business ist für viele verlockend, doch der Sprung in die Vollselbstständigkeit oft mit großen Unsicherheiten verbunden. Eine immer beliebtere Alternative ist die nebenberufliche Gründung. Sie bietet die Möglichkeit, eine Geschäftsidee mit dem Sicherheitsnetz eines festen Angestelltenverhältnisses zu testen und schrittweise aufzubauen. Doch auch dieser Weg ist kein Spaziergang und birgt einige rechtliche und organisatorische Hürden. Dieser Beitrag zeigt, was du beachten musst, wenn du dein Business gründest, während du noch angestellt bist.

Das Wichtigste zuerst: Die Spielregeln mit dem Arbeitgeber
Die größte Sorge vieler angehender Nebenerwerbsgründer ist die Reaktion des aktuellen Arbeitgebers. Grundsätzlich gilt in Deutschland die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit (Artikel 12 GG), die es jedem erlaubt, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Ein generelles Verbot durch den Arbeitgeber ist daher in der Regel nicht zulässig. Dennoch gibt es klare Spielregeln, an die man sich halten muss.
Informationspflicht vs. Genehmigungspflicht
Für die meisten Angestellten besteht eine Informationspflicht. Das bedeutet, Sie sollten Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme der nebenberuflichen Selbstständigkeit in Kenntnis setzen. Eine ausdrückliche Genehmigung ist meist nicht erforderlich, solange die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers nicht verletzt. Eine offene und transparente Kommunikation ist hier der beste Weg, um von Anfang an Vertrauen zu schaffen.
Die drei goldenen Regeln der Nebentätigkeit
Ein reibungsloses Miteinander ist gewährleistet, wenn Sie die folgenden drei Punkte strikt beachten:
- Kein Wettbewerb: Die Nebentätigkeit darf keine direkte Konkurrenz zum Geschäft Ihres Arbeitgebers darstellen. Einem Online-Marketing-Manager einer Agentur ist es untersagt, nach Feierabend dieselben Dienstleistungen auf eigene Rechnung anzubieten. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB) und ein potenzieller Kündigungsgrund.
- Keine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung: Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob darf unter der Nebentätigkeit nicht leiden. Wer nachts an seinem Online-Shop arbeitet und tagsüber im Büro übermüdet ist, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
- Keine Nutzung von Arbeitgeber-Ressourcen: Die Nutzung von Firmeneigentum wie Laptop, Software oder Kundendaten für die eigene Selbstständigkeit ist tabu.
Eine besondere Situation besteht für Beamte, die für eine Nebentätigkeit eine ausdrückliche Genehmigung ihres Dienstherrn benötigen und strengeren zeitlichen sowie finanziellen Beschränkungen unterliegen.
Steuern und Sozialversicherung: Was ändert sich?
Ein großer Vorteil der nebenberuflichen Gründung ist, dass die soziale Absicherung zunächst über den Hauptjob weiterläuft. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Kranken- und Rentenversicherung
Solange die Selbstständigkeit eindeutig nebenberuflich ausgeübt wird, fallen in der Regel keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung an. Die Krankenkasse prüft anhand verschiedener Kriterien, ob die Tätigkeit als nebenberuflich einzustufen ist. Als Faustregel gilt:
- Die wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit sollte 20 Stunden nicht überschreiten.
- Das Einkommen aus der Selbstständigkeit sollte das Gehalt aus dem Hauptjob nicht übersteigen.
Es ist wichtig, die Krankenkasse über die Aufnahme der Nebentätigkeit zu informieren, um den Status offiziell klären zu lassen.
Steuern: Das Finanzamt will es wissen
Auch wenn die Sozialversicherungsbeiträge gleich bleiben, müssen die zusätzlichen Einnahmen aus der Selbstständigkeit selbstverständlich versteuert werden.
- Einkommensteuer: Die Gewinne aus der Nebentätigkeit werden zum Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis addiert und gemeinsam versteuert. Dies führt in der Regel zu einer Steuernachzahlung, für die man Rücklagen bilden sollte.
- Umsatzsteuer: Viele Nebenerwerbsgründer können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wer unter den Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr (Stand 2025) bleibt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Gewerbesteuer: Diese wird erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 € fällig und ist daher für die meisten Nebenerwerbsgründer zunächst nicht relevant.
Die ersten Schritte: Anmeldungen und Formalitäten
Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit muss offiziell angemeldet werden. Die wichtigsten Schritte sind:
- Gewerbeanmeldung: Sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist der erste Weg zum Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde.
- Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch und fordert zur Abgabe des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" auf. Hier werden die Weichen für die zukünftige steuerliche Behandlung gestellt.
- Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK): Die Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende Pflicht.
- Berufsgenossenschaft: Jedes Unternehmen muss sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Fazit: Eine Chance mit klaren Regeln
Die nebenberufliche Gründung ist eine hervorragende Möglichkeit, den Traum vom eigenen Online-Business mit reduziertem Risiko zu verwirklichen. Sie bietet finanzielle Sicherheit und die Freiheit, eine Idee in der Praxis zu erproben. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in der sorgfältigen Planung und der Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Spielregeln. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber, eine saubere Trennung von Haupt- und Nebenjob sowie eine ordentliche Buchführung von Anfang an sind die Grundpfeiler für einen erfolgreichen und stressfreien Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Referenzen
IHK München: Nebenberuflich selbstständig: So geht es
sevDesk: Krankenversicherung bei nebenberuflich Selbstständigen
Existenzgründungsportal des BMWK: Nebenberufliche Selbständigkeit: Zustimmung des Arbeitgebers
Anmerkung: Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehme ich keine Gewährleistung.