Online Marketing Tipp 2
Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Kurz erklärt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument für dein neues Unternehmen. Nach der Gewerbeanmeldung musst du ihn innerhalb eines Monats beim Finanzamt einreichen. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Angaben erforderlich sind und worauf du besonders achten solltest, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen
- 2. Persönliche Angaben des Unternehmers
- 3. Angaben zur Art der Tätigkeit
- 4. Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn
- 5. Umsatzsteuerliche Behandlung
- 6. Angaben zu Mitarbeitern
- 7. Bankverbindung
- 8. Steuerliche Veranlagung
- 9. Fristen und Abgabepflichten
- 10. Sonstige Angaben
- Häufig gestellte Fragen
Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele spannende Herausforderungen mit sich – eine davon ist die steuerliche Erfassung deines Unternehmens. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst du vom Finanzamt die Aufforderung, den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Dieses Dokument ist entscheidend für deine zukünftigen Steuerpflichten und sollte mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine wichtige Neuerung: Die Steuernummer für Unternehmen und selbständige Tätigkeiten muss nun elektronisch mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes bzw. einer Betriebsstätte, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist die Registrierung bei ELSTER, dem Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung. Neu ist hierbei die Möglichkeit, sich bei ELSTER mit einer einfachen Registrierung per E-Mail-Adresse anzumelden. Diese Registrierungsvariante erzeugt eine Zertifikatsdatei, die ausschließlich zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung genutzt werden kann – ideal für neu gegründete Unternehmen oder Selbständige, die noch keine Steuernummer besitzen.
Im Folgenden erkläre ich dir, was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genau bedeutet, welche Angaben darin gemacht werden müssen und worauf du besonders achten solltest, um böse Überraschungen zu vermeiden.
1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen
In diesem Abschnitt gibst du grundlegende Informationen über dein Unternehmen an, darunter:
- Name des Unternehmens: Wie dein Gewerbe offiziell heißt.
- Rechtsform: Ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GbR, GmbH, UG oder eine andere Rechtsform handelt. Als Einsteiger gehörst du höchstwahrscheinlich erstmal zu den Einzelunternehmen.
- Gewerbeanmeldung: Datum und Ort der Gewerbeanmeldung sowie die zugehörige Steuernummer, falls bereits vorhanden.
2. Persönliche Angaben des Unternehmers
Hier werden deine persönlichen Daten abgefragt:
- Name und Anschrift: Dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und deine aktuelle Adresse.
- Steuerliche Identifikationsnummer: Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wurde. Falls du noch keine hast oder du diese verlegt hast, kannst du diese dort erfragen.
3. Angaben zur Art der Tätigkeit
In diesem Teil des Fragebogens beschreibst du die Art der gewerblichen Tätigkeit, die du ausübst:
- Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit: Du musst genau angeben, welche Art von Produkten oder Dienstleistungen du anbietest. Dies ist wichtig für die Zuordnung zu den verschiedenen Steuerarten.
- Branche und Geschäftsfeld: Hier kannst du die Branche angeben, in der du tätig bist, z.B. Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, etc.
4. Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn
Dieser Abschnitt erfordert eine Einschätzung deiner zukünftigen finanziellen Situation:
- Erwarteter Umsatz im ersten Jahr: Du gibst an, wie viel Umsatz du voraussichtlich im ersten Jahr erzielen wirst. Diese Schätzung ist wichtig für die Bestimmung, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
- Erwarteter Gewinn: Du musst ebenfalls angeben, wie viel Gewinn du voraussichtlich erzielen wirst. Dies hilft dem Finanzamt, deine Steuerpflichten besser einzuschätzen.
Tipp zur Einschätzung
Es ist ratsam, hier eine möglichst realistische Schätzung abzugeben. Zu niedrige Schätzungen könnten später zu unerwarteten Nachzahlungen führen, während zu hohe Schätzungen unnötig hohe Vorauszahlungen nach sich ziehen können. Hier sind einige Überlegungen dazu:
Hohe Schätzung
Vorteile:
- Wenn du einen hohen Umsatz und Gewinn schätzt, zeigt dies, dass du optimistisch in Bezug auf den Erfolg deines Unternehmens bist.
- Bei einer hohen Schätzung kann das Finanzamt eventuell vorsichtiger agieren und weniger Überraschungen bei späteren Nachzahlungen entstehen.
Nachteile:
- Eine hohe Schätzung kann dazu führen, dass du von Beginn an höhere Vorauszahlungen leisten musst, sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Gewerbesteuer und eventuell die Umsatzsteuer.
Niedrige Schätzung
Vorteile:
- Bei einer niedrigen Schätzung bleiben die initialen Steuer-Vorauszahlungen geringer, was deine Liquidität im ersten Jahr entlasten kann.
- Wenn du den Kleinunternehmerstatus anstrebst, könnte eine niedrigere Umsatzschätzung dazu beitragen, unter der Grenze von 22.000 Euro Umsatz zu bleiben und von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein.
Nachteile:
- Sollte dein tatsächlicher Umsatz oder Gewinn deutlich über deiner Schätzung liegen, kann das zu Nachzahlungen führen, die eventuell deine Finanzen belasten.
- Bei einer zu niedrigen Schätzung könnte das Finanzamt misstrauisch werden und genauere Prüfungen vornehmen.
5. Umsatzsteuerliche Behandlung
Hier entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest:
- Kleinunternehmerregelung: Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn ja, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
- Regelbesteuerung: Falls du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder dein Umsatz darüber liegt, musst du regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
6. Angaben zu Mitarbeitern
Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dies ebenfalls angeben:
- Anzahl der Mitarbeiter: Wie viele Personen du beschäftigst.
- Art der Beschäftigung: Ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte handelt.
- Lohnsteuerliche Anmeldung: Wenn du Mitarbeiter hast, musst du Lohnsteuer anmelden und abführen.
7. Bankverbindung
Hier gibst du die Bankverbindung an, über die spätere Steuerzahlungen abgewickelt werden:
- Kontoverbindung: IBAN und BIC deines Geschäftskontos, das du für steuerliche Zwecke verwenden möchtest. Ob du tatsächlich ein Geschäftskonto benötigst oder ein ganz normales Girokonto nutzen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab.
8. Steuerliche Veranlagung
In diesem Abschnitt legst du fest, wie du steuerlich veranlagt werden möchtest:
- Einkommensteuer: Deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb werden in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
- Gewerbesteuer: Sobald dein Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet, bist du gewerbesteuerpflichtig.
- Umsatzsteuer: Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht (falls nicht Kleinunternehmer).
9. Fristen und Abgabepflichten
Abgabe von Steuererklärungen: Abhängig von der Höhe deines Umsatzes und Gewinns wirst du verpflichtet sein, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.
10. Sonstige Angaben
Je nach Geschäftsmodell und Branche könnten noch weitere spezifische Angaben erforderlich sein, wie z.B. Informationen zu ausländischen Geschäftspartnern oder zu besonderen Steuerbefreiungen. Das ist allerdings schon sehr speziell und wenn du soweit bist, solltest du dir eh Gedanken über einen Steuerberater machen.
Dein nächster Schritt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sauber abgeben
Damit du dir später Stress mit Fristen, Rückfragen und Nachzahlungen sparst, geh diese Punkte einmal sauber durch:
- ELSTER-Zugang rechtzeitig einrichten (Zertifikat/Registrierung)
- Tätigkeit klar und passend beschreiben (damit das Finanzamt dich richtig einordnet)
- Umsatz/Gewinn realistisch schätzen (damit Vorauszahlungen nicht aus dem Ruder laufen)
- Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung bewusst entscheiden (nicht „aus Versehen“)
- Belege und Unterlagen direkt ordentlich ablegen (damit du später alles wiederfindest)
Häufig gestellte Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
1. Wie erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Wenn du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, verlangt das Finanzamt von dir den sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen. Du kannst ihn auf mehreren Wegen erhalten:
- Am einfachsten über das offizielle ELSTER-Portal (elster.de)
- Alternativ telefonisch oder persönlich bei deinem Finanzamt
- In vielen Fällen auch über die Website deines Bundeslandes
Über ELSTER kannst du den Fragebogen nicht nur herunterladen, sondern auch direkt digital ausfüllen und elektronisch übermitteln. Das spart Zeit und du bekommst oft schneller eine Rückmeldung – inklusive Empfangsbestätigung.
2. Wann muss der Fragebogen beim Finanzamt abgegeben werden?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb von einem Monat nach der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Dies ist eine zwingende Frist, die du unbedingt einhalten solltest, um Verzögerungen bei der Steuernummernvergabe zu vermeiden.
3. Was passiert, wenn ich den Fragebogen zu spät einreiche?
Eine verspätete Einreichung kann zu Verzögerungen bei der Steuernummernvergabe führen, was wiederum deine Geschäftstätigkeit beeinträchtigen kann. Darüber hinaus können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, die Frist einzuhalten.
4. Kann ich den Fragebogen online ausfüllen?
Ja, seit 2021 ist die elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung über ELSTER Pflicht. Du kannst den Fragebogen direkt im ELSTER-Portal ausfüllen und elektronisch übermitteln. Dies ist nicht nur einfacher, sondern auch schneller als die Papierform.
5. Was ist ELSTER und wie registriere ich mich?
ELSTER ist das Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung. Hier kannst du Steuererklärungen einreichen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln. Die Registrierung ist kostenlos und kann online durchgeführt werden. Neu ist die Möglichkeit, sich mit einer einfachen E-Mail-Adresse zu registrieren.
6. Muss ich einen Steuerberater beauftragen?
Das ist nicht zwingend erforderlich, aber es kann sinnvoll sein, besonders wenn du unsicher bist oder dein Geschäftsmodell komplex ist. Ein Steuerberater kann dir helfen, den Fragebogen korrekt auszufüllen und teure Fehler zu vermeiden.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Für steuerliche Fragen solltest du einen qualifizierten Steuerberater konsultieren.
Zuletzt aktualisiert am: 03.01.2026
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