Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Form der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG. Vereinfacht stellst du deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Der Überschuss ist dein Gewinn; sind die Ausgaben höher, entsteht entsprechend ein Verlust.
Was deinem Business zufließt
Dazu können zum Beispiel Kundenhonorare, Shop-Umsätze oder Auszahlungen von Verkaufsplattformen gehören – jeweils in der steuerlich richtigen Höhe und Zuordnung.
Was betrieblich veranlasst ist
Zum Beispiel Hosting, Software, Werbung, Arbeitsmittel oder andere Aufwendungen, soweit sie betrieblich veranlasst und steuerlich abzugsfähig sind.
Wichtig: Nicht jede Kontobewegung ist automatisch Einnahme oder Ausgabe
Private Einlagen, private Entnahmen, Darlehen, durchlaufende Posten oder die Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter werden steuerlich nicht einfach genauso behandelt wie ein normaler Verkauf oder ein gewöhnliches Tool-Abo. Genau deshalb ist eine EÜR mehr als nur „Kontostand vorher minus Kontostand nachher“.
Wer darf seinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln?
Nach § 4 Absatz 3 EStG können Steuerpflichtige die EÜR nutzen, wenn sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, und dies auch nicht freiwillig tun.
Viele Einzelunternehmer und Freiberufler
Für viele kleine Einzelunternehmen und freiberufliche Tätigkeiten ist die EÜR die typische Gewinnermittlung, solange keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht greift.
Umsatz und Gewinn können eine Rolle spielen
Für gewerbliche Unternehmer kann nach § 141 AO eine steuerliche Buchführungspflicht entstehen, wenn der Gesamtumsatz über 800.000 € oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb über 80.000 € liegt und das Finanzamt den Beginn der Pflicht mitteilt.
Auch das Handelsrecht kann relevant sein
Für Einzelkaufleute enthält § 241a HGB ebenfalls Schwellenwerte von 800.000 € Umsatzerlösen und 80.000 € Jahresüberschuss für die Befreiung von bestimmten handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Ob du EÜR oder Bilanz nutzen musst, hängt deshalb nicht nur von einer einzigen Zahl ab.
Wann zählt eine Einnahme oder Ausgabe bei der EÜR?
Grundsätzlich gilt bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 11 EStG: Einnahmen gehören regelmäßig in das Kalenderjahr, in dem sie dir zufließen. Ausgaben werden grundsätzlich in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem du sie leistest.
Du stellst einem Kunden am 20. Dezember eine Rechnung über 1.000 €. Der Kunde überweist erst am 15. Januar. Bei der EÜR zählt die Einnahme grundsätzlich erst im Januar des neuen Kalenderjahres, weil dir das Geld dann zufließt.
Aber: Zufluss und Abfluss haben Ausnahmen
Bei bestimmten Wirtschaftsgütern gelten besondere Regeln. Abschreibungen, nicht abnutzbares Anlagevermögen, bestimmte Vorauszahlungen oder regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel können nicht einfach nach demselben Schema behandelt werden.
Die 10-Tage-Regel rund um den Jahreswechsel
Viele Anfänger merken sich: „Bei der EÜR zählt, wann das Geld fließt.“ Das ist grundsätzlich richtig – aber bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben gibt es rund um den Jahreswechsel eine wichtige Ausnahme.
Prüfe Anfang Januar immer die 10-Tage-Regel
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die wirtschaftlich zum alten Jahr gehören und kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel fällig und gezahlt werden, können dem wirtschaftlich zugehörigen Kalenderjahr zugerechnet werden.
Die Finanzverwaltung versteht unter „kurze Zeit“ in der Regel einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen. Typische Fälle können regelmäßig wiederkehrende Zahlungen sein. Entscheidend sind aber die konkreten Voraussetzungen – insbesondere Fälligkeit, Zahlung und wirtschaftliche Zugehörigkeit.
Praxisregel: Schau dir jedes Jahr Zahlungen zwischen Ende Dezember und Anfang Januar gesondert an, statt sie automatisch nur nach dem Bankdatum zu verbuchen.
10-Tage-Regel beim BMF nachlesen →So bereitest du deine EÜR in 6 Schritten vor
Alle Betriebseinnahmen erfassen
Sammle alle Einnahmen deines Business vollständig – zum Beispiel Kundenüberweisungen, Shop-Umsätze und Auszahlungen von Plattformen. Prüfe dabei, ob Plattformgebühren bereits einbehalten wurden und welche Brutto- beziehungsweise Nettowerte steuerlich zu erfassen sind.
Betriebsausgaben mit Belegen zuordnen
Erfasse betriebliche Ausgaben wie Software, Hosting, Werbung, Arbeitsmittel oder Fortbildungen und verknüpfe jede Buchung mit dem passenden Beleg.
Privat und geschäftlich sauber trennen
Markiere private Einlagen und Entnahmen eindeutig. Sie sind nicht dasselbe wie normale Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben.
Sonderfälle separat prüfen
Prüfe insbesondere Anlagevermögen, Abschreibungen, Reisekosten, gemischte Nutzung, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und andere Sachverhalte, die nicht einfach wie eine normale Ausgabe behandelt werden.
Gewinnermittlung kontrollieren
Stelle die steuerlich anzusetzenden Betriebseinnahmen den abzugsfähigen Betriebsausgaben gegenüber und gleiche deine Aufzeichnungen mit Konten, Zahlungsanbietern und Belegen ab.
Anlage EÜR elektronisch übermitteln
Übertrage die Werte in die amtliche Anlage EÜR und übermittle sie grundsätzlich elektronisch authentifiziert an die Finanzverwaltung. Nur in Härtefällen kann auf Antrag eine andere Übermittlung zugelassen werden.
Diese Buchungen solltest du nicht erst am Jahresende zusammensuchen
Plattformauszahlung ist nicht automatisch dein kompletter Umsatz
Wenn ein Marktplatz Gebühren einbehält und dir nur einen Auszahlungsbetrag überweist, solltest du nicht automatisch nur die Nettoauszahlung als Einnahme übernehmen. Je nach Abrechnung müssen Verkaufserlöse und Gebühren getrennt nachvollzogen werden. Nutze deshalb immer auch die Abrechnungen des jeweiligen Zahlungs- oder Verkaufsanbieters.
So kann eine einfache EÜR-Aufstellung aussehen
Damit die EÜR greifbarer wird, siehst du hier ein stark vereinfachtes Beispiel. Es zeigt nicht die amtliche Anlage EÜR, sondern eine mögliche Arbeitsliste, mit der du Einnahmen und Ausgaben zunächst sauber sammeln und prüfen kannst.
| Datum | Belegnr. | Beschreibung | Zuordnung | Einnahmen (€) | Ausgaben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 03.01.2026 | 2026-001 | Verkauf eines digitalen Produkts | Betriebseinnahme | 79,00 | – |
| 05.01.2026 | 2026-002 | Auszahlung von Digistore24 | Betriebseinnahme | 420,00 | – |
| 07.01.2026 | 2026-003 | Canva- oder Design-Tool-Abo | Betriebsausgabe | – | 12,99 |
| 10.01.2026 | 2026-004 | Werbekosten für Meta Ads | Betriebsausgabe | – | 85,00 |
| 14.01.2026 | 2026-005 | Affiliate-Provision | Betriebseinnahme | 145,00 | – |
| 20.01.2026 | 2026-006 | Hosting und Domain | Betriebsausgabe | – | 18,50 |
| 28.01.2026 | 2026-007 | Fachbuch oder Weiterbildung | Betriebsausgabe | – | 39,00 |
| Summe | 644,00 | 155,49 | |||
| Vorläufiger Überschuss | 488,51 € | ||||
Wichtig: Das ist ein vereinfachtes Beispiel für Einsteiger. In der Praxis musst du Belege sauber zuordnen, Sonderfälle wie Abschreibungen gesondert behandeln und die Werte anschließend korrekt in die Anlage EÜR übertragen.
Supertipp für Anfänger
Arbeite nicht erst zum Jahresende alles nach. Wenn du jede Einnahme und Ausgabe sofort mit Datum, Belegnummer, kurzer Beschreibung und richtiger Zuordnung erfasst, sparst du dir später enorm viel Zeit und vermeidest typische Fehler bei der EÜR.
Excel-Liste reicht zur Abgabe nicht: Die Anlage EÜR wird elektronisch übermittelt
Eine eigene Tabelle oder Buchhaltungssoftware kann dir bei der laufenden Organisation helfen. Für die steuerliche Abgabe ist aber die standardisierte Anlage EÜR maßgeblich.
Nach § 60 Absatz 4 EStDV ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. ELSTER stellt dafür das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ bereit. Eine Papierabgabe ist grundsätzlich nur in Härtefällen vorgesehen.
Für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR
ELSTER weist darauf hin, dass für jeden Betrieb eine separate Anlage EÜR zu übermitteln ist. Wenn du tatsächlich mehrere steuerlich getrennte Betriebe führst, solltest du deshalb nicht einfach alles in eine einzige EÜR werfen.
Eine einfache Routine macht die EÜR viel leichter
Belege und neue Buchungen zuordnen
Prüfe neue Zahlungen und sichere fehlende Rechnungen direkt. Bei Plattformen speicherst du zusätzlich die jeweiligen Abrechnungen.
Konten und Zahlungsanbieter abgleichen
Vergleiche deine Aufzeichnungen mit Bankkonto, PayPal, Stripe und Verkaufsplattformen. So fallen fehlende oder doppelte Buchungen früh auf.
Optional: Die Beleg-Vorarbeit automatisieren
Wenn du Belege nicht manuell aus E-Mails, Downloads und Ordnern zusammensuchen möchtest, kannst du Teile der organisatorischen Vorarbeit automatisieren. Mein KI-Buchhaltungs-Agent ist für diese Vorarbeit gedacht – nicht als Ersatz für eine steuerliche Prüfung.
Diese Fehler solltest du bei der EÜR vermeiden
Nur den Kontostand betrachten
Eine EÜR ist keine einfache Differenz aus zwei Kontoständen. Private Bewegungen und steuerliche Sonderregeln müssen getrennt berücksichtigt werden.
Plattformauszahlungen mit Umsatz verwechseln
Einbehaltene Gebühren können dazu führen, dass die Auszahlung nicht identisch mit den zugrunde liegenden Verkaufserlösen ist.
Die 10-Tage-Regel ignorieren
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel können unter bestimmten Voraussetzungen einem anderen Kalenderjahr zuzuordnen sein.
Zu glauben, Excel sei die Anlage EÜR
Deine interne Tabelle kann die Vorarbeit erleichtern. Die amtliche Anlage EÜR wird grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Deine EÜR-Checkliste
Diese Tipps passen direkt dazu
Häufige Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Form der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG. Vereinfacht wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.
Wer darf eine EÜR erstellen?
Die EÜR kann grundsätzlich genutzt werden, wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, und auch nicht freiwillig Bücher geführt und Abschlüsse erstellt werden. Ob das bei dir zutrifft, hängt unter anderem von Rechtsform und möglichen handels- oder steuerrechtlichen Buchführungspflichten ab.
Wann zählt eine Einnahme bei der EÜR?
Grundsätzlich zählt eine Einnahme in dem Kalenderjahr, in dem sie dir zufließt. Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel gibt es jedoch eine besondere Zuordnungsregel.
Was ist die 10-Tage-Regel bei der EÜR?
Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben kann rund um den Jahreswechsel die wirtschaftliche Zugehörigkeit entscheidend sein. Die Finanzverwaltung versteht unter „kurze Zeit“ in der Regel einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen. Die konkreten Voraussetzungen zu Fälligkeit und Zahlung müssen erfüllt sein.
Reicht für die EÜR eine Excel-Tabelle?
Eine Tabelle kann dir bei der laufenden Organisation helfen, ersetzt aber nicht die amtliche Anlage EÜR und die erforderlichen Aufzeichnungen und Belege. Die Anlage EÜR ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Muss die Anlage EÜR elektronisch abgegeben werden?
Ja. Nach § 60 Absatz 4 EStDV ist die Einnahmenüberschussrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten.
Muss ich für mehrere Betriebe mehrere Anlagen EÜR abgeben?
ELSTER weist darauf hin, dass für jeden Betrieb eine separate Anlage EÜR zu übermitteln ist. Ob bei dir tatsächlich mehrere getrennte Betriebe vorliegen, solltest du bei Unsicherheit steuerlich klären.
Ist jede geschäftliche Ausgabe sofort vollständig abziehbar?
Nein. Für bestimmte Wirtschaftsgüter und Ausgaben gelten besondere steuerliche Regeln, zum Beispiel zu Abschreibungen oder nicht abziehbaren beziehungsweise nur teilweise abziehbaren Betriebsausgaben. Der reine Geldabfluss entscheidet deshalb nicht in jedem Fall allein.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Welche Gewinnermittlung, Zuordnung und steuerliche Behandlung für dich richtig ist, hängt von deiner Rechtsform, deinem Geschäftsmodell und deiner individuellen Situation ab.
