Online Marketing Tipp 8

Die General Product Safety Regulation (GPSR): Anleitung für Online-Verkäufer in der EU

Kurz erklärt: Die GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung) gilt seit 13.12.2024 und macht Produktsicherheit im Onlinehandel deutlich „pflichtiger“: saubere Kennzeichnung, nachvollziehbare Dokumentation, klare Verantwortlichkeiten (auch auf Marktplätzen) und schnelle Reaktion bei Sicherheitsproblemen.

Wichtig: Ich bin keine Rechtsberatung. Der Beitrag ist eine praxisnahe Orientierung für Online-Verkäufer. Bei konkreten Fällen (Produktkategorie, Lieferkette, Kennzeichnung, Abmahnrisiken) kläre Details mit einem Fachanwalt oder einer passenden Beratungsstelle.

Einführung: Was ändert sich durch die GPSR?

Die GPSR setzt den Fokus auf ein simples Ziel: Verbraucher sollen keine unsicheren Produkte kaufen – auch nicht „aus Versehen“ über Online-Marktplätze. Für dich heißt das: Du brauchst nicht nur ein gutes Produkt, sondern auch ein sauberes Sicherheits-Setup rund um Listing, Kennzeichnung, Nachweise und Reaktion im Problemfall.

Merksatz: Produktsicherheit ist nicht mehr „nice to have“, sondern ein Pflichtprozess: prüfen – dokumentieren – korrekt informieren – schnell handeln.

Was ist die GPSR?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist die EU-Produktsicherheitsverordnung für Verbraucherprodukte. Sie gilt seit 13.12.2024 unmittelbar in der EU und ersetzt die bisherige allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD). Ziel: einheitlichere Regeln, bessere Durchsetzung und klarere Pflichten – gerade im Onlinehandel.

Für wen gilt die GPSR?

Betroffen sind praktisch alle, die Verbraucherprodukte in der EU anbieten oder in Verkehr bringen:

  • Hersteller(auch „du“, wenn du unter eigener Marke verkaufen lässt)
  • Importeure(wenn Ware aus Nicht-EU-Ländern kommt)
  • Händler/Distributoren(auch kleine Shops)
  • Online-Marktplätze(z. B. Amazon/eBay/Etsy) – mit zusätzlichen Pflichten

Achtung: „Ich bin nur ein kleiner Etsy-Shop“ schützt dich nicht. Die Pflichten hängen am Produkt und am Inverkehrbringen – nicht an deiner Shopgröße.

Deine Pflichten als Online-Verkäufer

Du musst sicherstellen, dass du nur sichere Produkte anbietest und bei Sicherheitsrisiken schnell reagieren kannst. Praktisch bedeutet das:

  • Lieferkette kennen: Wer produziert? Woher kommt die Ware? Welche Normen/Zertifikate gibt es?
  • Rückverfolgbarkeit: Produkt/Charge muss zuordenbar sein (Serien-/Chargennummer, Modell, Lieferantendaten).
  • Sicherheitsinfos bereitstellen: Warnhinweise, Anleitung, sichere Nutzung – verständlich und passend zum Zielland.
  • Problem-Prozess: internes Vorgehen für Meldung, Kommunikation, Rückruf, Kundennachricht.

Kennzeichnung & Pflichtangaben im Listing

Ein häufiger GPSR-Knackpunkt ist nicht das Produkt selbst, sondern das unvollständige Angebot. Du solltest deine Produktseiten so bauen, dass ein Käufer (und eine Behörde) alle sicherheitsrelevanten Infos sofort findet.

Was muss in der Praxis „sichtbar“ sein?

  • Produktidentifikation: Modell/Artikelnummer, ggf. Serien-/Chargennummer
  • Herstellerangaben(Name + Kontaktadresse) bzw. verantwortlicher Wirtschaftsakteur
  • Sicherheitsinformationen: Warnhinweise, Altersangaben, Nutzungshinweise
  • Gebrauchsanweisung(wenn nötig) in der Sprache des Zielmarkts

Mini-Check: Wenn ein Kunde fragt „Wer ist verantwortlich?“ oder „Wie nutze ich das sicher?“ – findest du die Antwort direkt im Listing, ohne PDF-Suche und ohne Support-Mail?

Umsetzung der GPSR in verschiedenen Sektoren

Die GPSR ist bewusst „breit“ angelegt, weil Produktsicherheit je nach Produktgruppe anders aussieht. Gerade bei neuen Technologien (z.B. vernetzte Geräte) spielen Themen wie Software-Features, Updates und Sicherheitsrisiken eine größere Rolle als früher.

Wichtig: Für viele Produktgruppen gibt es zusätzlich spezielle EU-Regeln (sogenannte „harmonisierte“ Produktvorschriften). Die GPSR ergänzt diese – z.B. für Risiken, die dort nicht vollständig abgedeckt sind, oder für Themen wie Online-Marktplätze und Rückrufe.

Elektronik und Elektrogeräte

Bei Elektronik (Smartphones, Tablets, Haushaltsgeräte, Wearables, Smart-Home) geht es nicht nur um klassische Risiken wie Überhitzung, Stromschlag oder Akku-Probleme. Wenn Geräte „smart“ oder vernetzt sind, wird auch relevant, ob digitale Funktionen die sichere Nutzung beeinträchtigen können – z.B. durch manipulierte Verbindungen oder unsichere Updates.

  • Cybersecurity-Risiken: Kann jemand das Gerät oder seine Funktionen unbefugt beeinflussen (z.B. über App/WLAN/Bluetooth)?
  • Software-Updates: Können Updates Sicherheitsfunktionen verschlechtern oder neue Risiken erzeugen?
  • Konnektivität & Datenübertragung: Sind Funk-Verbindungen so umgesetzt, dass sie keine zusätzlichen Gefahren auslösen (z.B. Fehlfunktionen durch Manipulation)?

Beispiel: Eine Smartwatch sollte so gebaut sein, dass Funkverbindungen nicht „einfach so“ übernommen werden können – und dass Firmware-Updates keine neuen Sicherheitslücken schaffen, die später zu Fehlfunktionen führen.

Spielzeugindustrie

Bei Spielzeug stehen typische Kinderrisiken im Fokus: Verschlucken, Strangulation, Schnittverletzungen, gefährliche Materialien oder falsche Alterskennzeichnung. Dazu kommt: Warnhinweise müssen klar sichtbar sein und zur Zielgruppe passen.

  • Erweiterte Sicherheitswarnungen: Altersangaben und Hinweise (z.B. „Nicht geeignet unter 3 Jahren“) müssen eindeutig sein.
  • Materialprüfung: Keine gefährlichen Stoffe, keine bedenklichen Weichmacher/Schadstoffe, keine riskanten Kleinteile.
  • Verpackung & Nutzung: Auch Verpackung/Beipackzettel dürfen keine zusätzlichen Risiken erzeugen.

Achtung: Spielzeug ist fast immer zusätzlich durch spezielle EU-Vorschriften geregelt. Die GPSR ersetzt das nicht – sie ergänzt es (z.B. bei Lücken, Online-Marktplatz-Pflichten, Rückrufen).

Möbel und Haushaltswaren

Hier geht es viel um mechanische Sicherheit – also: kippt etwas um, bricht etwas unter Belastung, gibt es Quetschstellen oder scharfe Kanten?

  • Stabilitätstests: Standfestigkeit prüfen (z.B. Stühle, Regale, Kommoden).
  • Gefahrenstellen: Scharfe Kanten, splitternde Teile, Quetschzonen entschärfen oder klar kennzeichnen.
  • Materialangaben: Relevante Materialinfos und sichere Nutzung (z.B. Pflegehinweise, Belastungsgrenzen) transparent machen.

Beispiel: Bei einem Regal ist „Kippsicherheit“ ein Klassiker: Wenn es ohne Wandbefestigung instabil ist, müssen Montagehinweise/Beilagen so klar sein, dass Kunden es wirklich sicher nutzen können.

Kosmetische Produkte und Körperpflegeartikel

Kosmetik selbst fällt primär unter die EU-Kosmetikverordnung. In der Praxis wird die GPSR aber besonders dort relevant, wo du ergänzende Produkte verkaufst, die zusätzliche Sicherheitsrisiken haben – z.B. elektrische Beauty-Geräte oder Zubehör, das falsch genutzt werden kann.

  • Elektrische Kosmetikgeräte: z.B. Gesichtsbürsten, Geräte mit Akku/Ladefunktion – hier gelten ähnliche Sicherheitslogiken wie bei Elektronik.
  • Zubehörartikel: z.B. Make-up-Pinsel, Spiegel, Aufsätze – Material, Bruchrisiken, scharfe Kanten, sichere Nutzung.
  • Warnhinweise & Anleitung: Wenn falsche Nutzung realistisch ist, müssen Hinweise so geschrieben sein, dass Endkunden sie verstehen und umsetzen.

Risikobewertung & technische Dokumentation

Die GPSR drückt stärker darauf, dass Sicherheit nicht „gefühlt“, sondern nachvollziehbar ist. Du brauchst nicht bei jedem Produkt ein 80-Seiten-Dossier – aber du solltest belegen können, dass du Risiken kennst und minimierst.

Was gehört typischerweise in deine Unterlagen?

  • Material-/Produktinfos(z. B. Zusammensetzung, Lieferantendaten)
  • Risikoanalyse(Welche Gefahren gibt es? Für wen? Wie minimierst du sie?)
  • Nachweise/Tests(z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Konformitätsangaben, je nach Produktkategorie)
  • Änderungshistorie(wenn du Produkt/Material/Produktion wechselst)

Achtung: „Der Lieferant sagt: ist CE“ reicht als Satz selten aus. Lass dir Nachweise geben (und speichere sie). Wenn du unter eigener Marke verkaufst, bist du in der Praxis sehr schnell der Ansprechpartner für alles.

Marktplätze: Amazon, eBay, Etsy – was ist neu?

Die GPSR nimmt Marktplätze stärker in die Pflicht, aber das entlastet dich nicht. Im Alltag bedeutet es eher: Plattformen fordern von dir mehr Pflichtangaben und können Listings schneller sperren, wenn etwas fehlt.

Beispiel: Wer ist Hersteller, wenn du bei Printify personalisierte Produkte erstellen lässt und diese auf Etsy verkaufst?

GPSR Beispiel: Printify + Etsy – wer ist Hersteller?

Bei Print-on-Demand (POD) wirkt die Lieferkette erstmal simpel – aber rechtlich sind es mehrere Rollen. Und genau deshalb fragt die GPSR indirekt: Wer trägt Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?

Wichtig (einfach erklärt): Die GPSR unterscheidet zwischen Rollen wie Hersteller, Importeur, Händler/Distributor und (wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt) einem Wirtschaftsakteur in der EU, der als Ansprechpartner fungiert.

So sieht die POD-Kette in der Praxis aus

  • Du (Etsy-Shop): Du erstellst das Design, bestimmst das Produkt, machst das Listing und verkaufst an den Endkunden.
  • Printify: Printify ist meist Vermittler/Plattform, die Bestellungen an Produktionspartner weiterleitet (und je nach Setup auch Prozesse/Infos bündelt).
  • Produktionspartner (Druckerei/Hersteller): Der Partner produziert, bedruckt, verpackt und verschickt (je nach Produkt/Standort).

Wann bist du „Hersteller“ – und wann nicht?

Das ist der Knackpunkt: „Hersteller“ ist nicht automatisch die Person, die physisch druckt. Hersteller kann auch der sein, der ein Produkt herstellen lässt und es unter eigenem Namen/Marke verkauft.

Praxis-Regel:
Wenn du das Produkt wie dein eigenes „Brand-Produkt“ verkaufst (z. B. unter eigener Marke/Label/Shop-Branding), bist du schnell in einer Hersteller-ähnlichen Verantwortung. Verkaufst du dagegen klar als Händler eines Produkts, bei dem der Produktionspartner als Hersteller eindeutig benannt ist, bist du eher „Distributor“ – musst aber trotzdem sicherstellen, dass das Produkt sicher ist und alle Pflichtinfos im Listing/bei der Ware vorhanden sind.

Was musst du im Etsy-Listing (und am Produkt) praktisch sauber haben?

Damit du GPSR-konform arbeitest, brauchst du vor allem: klare Zuordnung, Nachweise und sichtbare Pflichtinfos.

  • Herstellerangaben: Name + Kontakt/Adresse (je nach Produkt/Normen auch auf Produkt/Verpackung/Begleitdokument).
  • EU-Ansprechpartner (falls nötig): Wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt, muss es einen Wirtschaftsakteur in der EU geben (z. B. Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienst) – inkl. Kontaktdaten.
  • Produktidentifikation: Modell/Artikelnummer, Charge/Seriennummer (oder ein anderes System, das Rückverfolgbarkeit ermöglicht).
  • Warnhinweise & Sicherheitsinfos: z. B. „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“, Materialhinweise, Nutzung/Waschhinweise, Sicherheit bei Elektronik etc.
  • Gebrauchsanweisung (wenn nötig): kurz, verständlich, in der Sprache des Zielmarkts.

Deine To-do-Checkliste für Printify + Etsy

  • 1) Produktionspartner je Produkt kennen: Wer produziert dieses konkrete Produkt (und wo)? Bei POD kann das je nach Artikel/Region variieren.
  • 2) Materialien & Sicherheitsdaten einsammeln: Materialzusammensetzung, Pflegehinweise, ggf. Prüfnachweise (z. B. bei Baby-/Kinderprodukten, Elektronik, Kosmetikzubehör).
  • 3) Risiko-Check machen (kurz, aber schriftlich): Was kann schiefgehen (z. B. Erstickungsgefahr, Hautkontakt/Allergien, Überhitzung, scharfe Kanten)? Was tust du dagegen?
  • 4) Listing-Felder standardisieren: Hersteller/Ansprechpartner, Warnhinweise, Produkt-ID – als festen Block in jedem Listing.
  • 5) Dokumente ordentlich ablegen: Pro Produkt eine Mini-Akte (Partner, Materialien, Nachweise, Versionen der Texte). So bist du bei Rückfragen nicht am Suchen.

Typische Fehler (und warum die nerven):
Viele Verkäufer haben „irgendwo“ einen Produktionspartner – aber im Listing fehlen klare Hersteller-/Kontaktinfos oder Warnhinweise. Das ist genau der Punkt, der bei Kontrollen/Plattform-Checks Stress macht: Du musst es schnell belegen und sauber zeigen können.

Copy-Paste Vorlage für dein Etsy-Listing (als Block)

Hersteller:[Name Produktionspartner], [Adresse], [Kontakt]
Produkt-ID / Modell:[Artikel-/Modellnummer], [Charge/Batch falls vorhanden]
Material:[Materialangaben]
Sicherheits-/Warnhinweise:[z. B. Nicht für Kinder unter 3 Jahren / nur Handwäsche / nicht in Wasser nutzen / etc.]
EU-Ansprechpartner (falls erforderlich):[Name/Adresse/Kontakt]

Beispiel: Wer ist Hersteller bei Amazon FBA, wenn du Produkte von Alibaba verkaufst?

GPSR Beispiel: Amazon FBA + Alibaba – wer ist Hersteller?

Bei Amazon FBA + Alibaba passiert der häufigste Denkfehler: „Alibaba ist Hersteller, Amazon liefert, ich bin nur Verkäufer.“ Rechtlich kann es aber sehr schnell so laufen, dass du in der EU als derjenige giltst, der Verantwortung trägt – vor allem, wenn du importierst oder unter eigener Marke verkaufst.

Die Rollen in diesem Setup (glasklar)

  • Alibaba-Lieferant/Produzent: stellt das Produkt physisch her (oft außerhalb der EU).
  • Du (Brand/Verkäufer): bringst das Produkt in den EU-Markt, baust das Listing, verantwortest die Produktinfos und verkaufst an Endkunden.
  • Amazon FBA: lagert/packt/versendet. Amazon ist Logistikpartner – aber: Das entbindet dich nicht automatisch von Pflichten.

Wann bist du Hersteller – und wann bist du Importeur?

Importeur bist du typischerweise dann, wenn du Ware aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführst. Hersteller kannst du zusätzlich sein, wenn du das Produkt unter deinem Namen/deiner Marke vertreibst (Private Label) oder es „als dein Produkt“ positionierst.

Merksatz:
Private Label = du wirst schnell Hersteller.
Import aus Nicht-EU = du bist sehr oft Importeur.
Heißt: Du musst Konformität, Kennzeichnung, Nachweise und Rückverfolgbarkeit im Griff haben – nicht „irgendwer in China“.

Deine Pflichten als Amazon-FBA-Verkäufer (praktisch)

  • Produktsicherheit absichern: Du musst sicherstellen, dass das Produkt sicher ist – belegbar.
  • Nachweise vom Lieferanten anfordern: Prüfberichte, Zertifikate, Materialdaten, ggf. CE-/Normen-Nachweise (je nach Produktkategorie).
  • Technische Unterlagen griffbereit halten: Produktdaten, Materialien, Tests, Risikoanalyse, Fotos der Kennzeichnung, Lieferkette/Chargen.
  • Kennzeichnung sauber machen: Hersteller-/Kontaktangaben, Produkt-ID/Charge, Warnhinweise, Anleitung in passender Sprache.
  • Rückverfolgbarkeit organisieren: Du musst nachvollziehen können, welche Charge wohin verkauft wurde.
  • Reaktionsplan haben: Wenn es ein Sicherheitsproblem gibt: Listing runter, Kunden informieren, Rückrufablauf.

Typischer FBA-Killer-Fehler:
Du hast ein Top-Listing – aber keine saubere Dokumentenmappe pro Produkt/Charge. Wenn dann Rückfragen kommen (Plattform/Behörde), kannst du nicht schnell liefern. Genau das wird dann teuer oder führt zu Sperren/Verkaufsstopps.

Mini-Workflow: So setzt du es sauber auf (ohne Overkill)

  • 1) Produktakte pro SKU anlegen: Ordner mit Produktbildern, Spezifikation, Materialien, Tests, Zertifikaten, Warnhinweisen, Label-Fotos.
  • 2) Risiko-Check (schriftlich): Welche Risiken? Welche Maßnahmen? Welche Hinweise im Listing?
  • 3) Label/Verpackung prüfen lassen: Sind Hersteller/Importeurdaten, Produkt-ID, Warnhinweise korrekt und lesbar?
  • 4) Listing-Block standardisieren: Hersteller/Adresse, Warnhinweise, Modell/Charge, Ansprechpartner.
  • 5) Chargenlog pflegen: Welche Charge wurde wann zu Amazon gesendet?

Beispiel für eine konforme Kennzeichnung (Copy-Paste Muster)

Hersteller/Verantwortlicher in der EU:[Dein Name/Firma], [Adresse], [Kontakt]
Produktname/Modell:[Modellnummer]
Charge/Batch:[Chargennummer]
Warnhinweis:[z. B. Nicht in Wassernähe verwenden / Nicht für Kinder unter 3 Jahren / etc.]
Anleitung:[Kurz-Anleitung oder Verweis auf beiliegende Anleitung]

Bottom line: Bei FBA ist Amazon dein Logistikpartner – aber du bist derjenige, der die Produktsicherheit organisatorisch „besitzen“ muss. Wenn du das sauber aufsetzt, ist GPSR nicht Panik – sondern nur ein System.

Meldepflichten & Rückruf: Wenn etwas schiefgeht

Wenn du von einem Sicherheitsproblem erfährst (z. B. Kundenbeschwerde, Defekt, Unfall, Behördenhinweis), brauchst du ein klares Vorgehen:

  1. Problem erfassen: Was ist passiert? Welche Charge/Variante ist betroffen?
  2. Risiko bewerten: Wie wahrscheinlich ist Schaden? Wie schwer wäre er?
  3. Sofortmaßnahmen: Listing pausieren/entfernen, Lager sperren, Lieferkette prüfen.
  4. Kommunikation: betroffene Kunden informieren, klare Handlungsanweisung geben.
  5. Rückruf/Abhilfe: Reparatur, Ersatz oder Erstattung (mindestens eine Option muss realistisch umsetzbar sein).

Achtung: Der gefährlichste Fehler ist nicht „es passiert was“, sondern keinen Prozess zu haben. Im Ernstfall zählt: schnell, dokumentiert, nachvollziehbar.

Was droht bei Verstößen?

Bei Nichteinhaltung kann es je nach Fall zu Verkaufsstopps, Listungsperren auf Marktplätzen, Rückrufen, Beschlagnahmen und Bußgeldern kommen. Die konkrete Ausgestaltung von Sanktionen erfolgt durch die Mitgliedstaaten, aber die Grundlinie ist klar: Verstöße sollen spürbar sein.

Praxis-Realität: Für viele Verkäufer ist die erste „Strafe“ nicht das Amt, sondern der Marktplatz: fehlende Pflichtfelder → Listing offline → Umsatz weg.

Checkliste: GPSR-Quick-Compliance

Nutze diese Liste als schnellen Selbstcheck für jedes Produkt:

  • ☐ Produktidentifikation (Modell/Artikelnummer/Charge) sauber hinterlegt
  • ☐ Hersteller-/Wirtschaftsakteur-Angaben vollständig (Name + Adresse + Kontakt)
  • ☐ Warnhinweise/Anleitung vorhanden und verständlich (Zielland-Sprache)
  • ☐ Material-/Produktdatenblatt oder Nachweise vom Lieferanten gespeichert
  • ☐ Risikoanalyse (kurz reicht, aber vorhanden) + Maßnahmen dokumentiert
  • ☐ Rückverfolgbarkeit: Lieferant, Charge, Einkauf, Lagerbestand nachvollziehbar
  • ☐ Rückrufplan: Textbausteine + Prozess + Zuständigkeit festgelegt

FAQ: Häufige Fragen zur GPSR

Gilt die GPSR auch für kleine Etsy-Shops?

Ja. Entscheidend ist, dass du Verbraucherprodukte in der EU anbietest. Die Pflichten hängen nicht an deiner Unternehmensgröße.

Muss ich meine Listings ändern?

Sehr wahrscheinlich ja, wenn Pflichtangaben fehlen: Produktidentifikation, verantwortliche Wirtschaftsakteure, Warnhinweise/Anleitungen. Marktplätze verlangen diese Infos zunehmend als Pflichtfelder.

Was ist der häufigste Fehler?

Unvollständige Angebote (fehlende Verantwortliche/Adresse), keine saubere Dokumentenablage und kein Rückruf-/Problemprozess. Das führt schnell zu Sperren oder Stress mit Behörden/Plattformen.

Hinweis: Je nach Produktkategorie können zusätzliche EU-Vorschriften gelten (z. B. Spielzeug, Kosmetik, Elektro). GPSR ist der Rahmen, ersetzt aber nicht alle Spezialregeln.

Weiterführende Ressourcen (deutsch)

  1. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) – offizieller Gesetzestext
  2. IHK Siegen: EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – verständliche Einordnung für Unternehmen
  3. onwalt.de: Produktsicherheitsverordnung – Das müssen Händler wissen – praxisorientierter Überblick

Über die Autorin

Luisa von Online Marketing Woman

Ich helfe Selbständigen und kleinen Unternehmen, ihre Online-Präsenz so aufzubauen, dass sie von Kunden, Google und auch von KI-Systemen gefunden werden. Praxisnah, strategisch und ohne unnötigen Technik-Frust.