Online Marketing Tipp 9

Ist die Kleinunternehmerregelung beim Start ins Online-Business immer sinnvoll?

Kurz erklärt: Die Kleinunternehmerregelung spart dir Umsatzsteuer-Bürokratie, kann aber teuer werden, wenn du hohe Anfangskosten hast oder an Geschäftskunden verkaufst. Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr). Sobald du im laufenden Jahr die 100.000 € überschreitest, bist du ab diesem Umsatz regelbesteuert.

Kleinunternehmerregelung: Ja oder nein? Entscheidungshilfe für Gründer

Wichtig: Ich bin keine Steuerberatung. Der Beitrag ist eine praxisnahe Orientierung. Bei Grenzfällen (Umsatz, EU-Verkäufe, Rechnungen, Plattformen) kläre das bitte mit einem Steuerberater.

Einordnung: Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung kann dir den Start deutlich erleichtern: weniger Formulare, weniger Umsatzsteuer-Logik, weniger Fehlerquellen. Aber: Sie ist kein „immer-ja“. Sobald du relevante Vorsteuerbeträge hast (Technik, Software, Ads, Warenlager) oder primär an Geschäftskunden verkaufst, kann Regelbesteuerung finanziell und strategisch besser sein.

Merksatz: Kleinunternehmer spart Bürokratie. Regelbesteuerung kann Geld sparen (Vorsteuer) und wirkt oft „B2B-kompatibler“.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG geregelt. Wenn du sie nutzt, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führst keine Umsatzsteuer ab. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben ziehen (die Umsatzsteuer auf deinen eigenen Rechnungen/Einkäufen bleibt für dich ein Kostenfaktor).

Was bedeutet das im Alltag konkret?

  • Du weist keine Umsatzsteuer aus(und darfst sie auch nicht „aus Versehen“ berechnen).
  • Du kannst keine Vorsteuer abziehen(z.B. aus Laptop, Tools, Ads, Waren).
  • Weniger Umsatzsteuer-Pflichten(Voranmeldungen/Jahreserklärung sind bei Kleinunternehmern in der Regel nicht erforderlich).

Achtung: „Keine Umsatzsteuer“ heißt nicht „keine Steuern“. Einkommensteuer (und ggf. Gewerbesteuer) basiert auf deinem Gewinn und bleibt natürlich relevant.

Neuerungen ab 2025: Grenzen, Wechsel, EU

1) Neue Umsatzgrenzen ab 2025

  • Vorjahresumsatz: bis 25.000 €
  • Laufendes Jahr: bis 100.000 €

2) Sofortiger Wechsel im laufenden Jahr

Wichtig ist die neue Logik: Wenn du im laufenden Jahr die 100.000 € überschreitest, fällst du ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, in die Regelbesteuerung. Das ist der Punkt, an dem du plötzlich Umsatzsteuer ausweisen und die Umsatzsteuer-Regeln „live“ umsetzen musst.

Praxis-Tipp: Bau dir ein simples Umsatz-Tracking (monatlich, besser wöchentlich), damit du nicht aus Versehen in einen „USt-Überraschungsmodus“ rutschst.

3) EU-weite Kleinunternehmerregelung (ab 2025 möglich)

Ab 2025 gibt es außerdem eine EU-bezogene Option (Stichwort „EU-Kleinunternehmer“), bei der du unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten als Kleinunternehmer auftreten kannst. Dafür brauchst du ein Registrierungs-/Meldeverfahren und musst Meldungen abgeben. Das ist nicht für jeden relevant, aber für digitale Geschäftsmodelle und EU-Verkäufe kann es plötzlich wichtig werden.

Hinweis: Wenn du EU-weit verkaufst (physische Ware oder bestimmte Konstellationen), lohnt sich ein kurzer Check mit Steuerberater – das Thema wird schnell technisch.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Weniger Bürokratie: Du sparst dir in der Regel Umsatzsteuer-Voranmeldungen und das typische USt-Handling.
  • Einfacher Start: Gerade für den Einstieg (kleine Umsätze, wenig Kosten) ist es stressfreier.
  • Preise für Privatkunden: Wenn deine Zielgruppe Endkunden sind, kann „Preis ohne Umsatzsteuer-Aufschlag“ attraktiv sein (je nach Markt).

Wann ist die Kleinunternehmerregelung eher nicht sinnvoll?

Die wichtigsten „Nein-danke“-Signale sind fast immer dieselben:

  • Du hast hohe Anfangsinvestitionen(Technik, Ads, Waren, Agentur, Equipment) und würdest viel Vorsteuer verlieren.
  • Du verkaufst primär an Geschäftskunden(B2B). Die wollen oft Rechnungen mit Umsatzsteuer, weil sie Vorsteuer ziehen.
  • Du willst schnell skalieren und rechnest damit, Grenzen zeitnah zu überschreiten (Planbarkeit wird dann wichtiger als „Klein bleiben“).
  • Du brauchst saubere Prozesse(z.B. wegen Marktplätzen/Tools/Internationalisierung). Regelbesteuerung kann hier langfristig „professioneller“ in der Abwicklung sein.

Wichtig: Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und freiwillig regelbesteuert bist, bist du daran grundsätzlich für fünf Kalenderjahre gebunden.

Praxisbeispiel: Hohe Kosten vs. Vorsteuer

Du startest und hast im ersten Jahr viele Ausgaben. Beispiel (vereinfacht):

  • Technik & Equipment: 2.500 € brutto
  • Software/Tools/Services: 500 € brutto
  • Waren/Einkauf: 17.000 € brutto

Wenn diese Ausgaben umsatzsteuerpflichtig sind (typisch 19 %), steckt darin Vorsteuer. Als Kleinunternehmer bekommst du diese Vorsteuer nicht zurück.

So wirkt sich das aus (vereinfacht, Beispiel mit 19 % USt):

  • Du zahlst in deinen Ausgaben Umsatzsteuer mit (Vorsteuer-Anteil).
  • Als Regelbesteuerer kannst du diese Vorsteuer in vielen Fällen gegen deine Umsatzsteuer verrechnen oder erstattet bekommen.
  • Als Kleinunternehmer bleibt sie als echter Kostenblock bei dir hängen.

Mini-Fazit aus dem Beispiel: Wenn du am Anfang viele (umsetzbare) Vorsteuerbeträge hast, ist die Kleinunternehmerregelung oft der teurere „Komfortmodus“.

Schneller Entscheidungs-Check

Beantworte die Fragen ehrlich – danach ist die Richtung meistens klar:

  • Hast du im ersten Jahr hohe Investitionen?(Technik, Ads, Waren, Dienstleister) → eher Regelbesteuerung.
  • Verkaufst du vor allem an Privatkunden? → Kleinunternehmer kann passen.
  • Verkaufst du an Firmenkunden? → oft Regelbesteuerung (Vorsteuerlogik, „B2B-Standard“).
  • Wirst du schnell über 25.000/100.000 € kommen? → eher gleich sauber regelbesteuert starten.
  • Willst du EU-weit skalieren? → frühzeitig steuerliche Struktur checken.

Wenn du deine Entscheidung sauber treffen willst

Mach dir eine einfache Pro/Contra-Liste aus deinen echten Zahlen(Kosten + Zielgruppe + Wachstumsplan). Das ist oft mehr wert als jede pauschale Empfehlung.

  • Startkosten & erwartete Vorsteuer zusammenrechnen
  • Zielgruppe prüfen (B2C vs. B2B)
  • Umsatzplan für 12 Monate realistisch schätzen

FAQ: Häufige Fragen

Ist die Kleinunternehmerregelung „steuerfrei“?

Nein. Sie betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer (und ggf. Gewerbesteuer) richtet sich nach deinem Gewinn.

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr die 100.000 € überschreite?

Dann wirst du ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, regelbesteuert. Ab dann musst du Umsatzsteuer korrekt ausweisen und die USt-Regeln einhalten.

Kann ich später wechseln?

Ja. Aber: Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du grundsätzlich fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden.

Hinweis: Je nach Geschäftsmodell (Amazon, Digistore, EU-Verkäufe, Reverse Charge) können zusätzliche Regeln greifen. Bei Unsicherheit einmal sauber prüfen lassen.

Weiterführende Ressourcen (deutsch)

  1. Finanzverwaltung NRW: Kleinunternehmerregelung – offizielle Übersicht (Grundprinzip, Grenzen, Pflichten)
  2. IHK München: Kleinunternehmerregelung ab 2025 – Einordnung der Änderungen (Grenzen, Systematik)
  3. DATEV Magazin: Was gilt ab 2025 zu beachten? – Praxisblick (u.a. Rechnungs-/Prozessfolgen)

Über die Autorin

Luisa von Online Marketing Woman

Ich helfe Selbständigen und kleinen Unternehmen, ihr Online-Business strategisch aufzubauen – praxisnah, verständlich und so, dass es langfristig funktioniert.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Ist die Kleinunternehmer Regelung beim Start ins Online Business immer sinnvoll?

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Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?


Die Kleinunternehmerregelung bietet für viele Existenzgründer und kleine Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Besteuerung einfach zu halten. Doch ist es wirklich immer die beste Wahl, diese Regelung in Anspruch zu nehmen? In diesem Artikel schauen wir uns an, wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist und in welchen Fällen es besser sein könnte, darauf zu verzichten.


Was ist die Kleinunternehmerregelung?


Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt.


Bis 2024 galt: Unternehmern, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro hatten und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, mussten keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen.


Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss:


  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen berechnen
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben


Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Vor allem für nebenberufliche Selbstständige oder solche, die mit geringen Umsätzen starten, scheint dies auf den ersten Blick vorteilhaft zu sein.


Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 treten ab dem 1. Januar 2025 wesentliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Umsatzgrenzen, den Wechsel zur Regelbesteuerung sowie die Rechnungsstellung für Kleinunternehmer. Hier ein detaillierter Überblick über die Neuerungen und was du als Kleinunternehmer beachten solltest.


1. Neue Umsatzgrenzen


Ab 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung:

  • Vorjahresumsatz: Dieser darf 25.000 Euro nicht überschreiten (bisher 22.000 Euro).
  • Laufender Umsatz im aktuellen Kalenderjahr: Dieser darf 100.000 Euro nicht überschreiten (bisher 50.000 Euro).

Damit können künftig mehr Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen, da die Umsatzgrenze für das Vorjahr angehoben wurde.


2. Wegfall der Prognosegrenze


Bis 2024 basierte die Entscheidung über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf einer Prognose des Umsatzes für das laufende Jahr. Ab 2025 ist die laufende Überwachung der 100.000-Euro-Grenze notwendig. Sobald diese Grenze im Jahr überschritten wird, tritt die Regelbesteuerung sofort in Kraft – und zwar ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.


Das bedeutet:


  • Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt nicht mehr erst im Folgejahr, sondern bereits während des laufenden Jahres.
  • Ab dem Moment der Überschreitung musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und die Vorschriften zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beachten.


3. Keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr


Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 entfällt für Kleinunternehmer die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmer erheblich.

Wichtig: Falls im Laufe des Jahres die Regelbesteuerung eintritt (z.B. durch Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze), bist du ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.


4. Erleichterungen für Neugründer


Bei Neugründungen im Jahr 2025 gilt die Umsatzgrenze von 25.000 Euro für das erste Jahr der Tätigkeit. Wenn du im Jahr der Gründung die 25.000-Euro-Grenze überschreitest, tritt die Regelbesteuerung sofort in Kraft.

Keine Umrechnung mehr: Übst du deine Tätigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres aus (z.B. bei einer Gründung Mitte des Jahres), entfällt die bisher notwendige Umrechnung des Umsatzes auf einen Jahreswert.


5. Vorsteuerabzug bei hohen Anfangskosten


Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, können sie auch keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen. Bei hohen Anfangsinvestitionen (z.B. für Büroausstattung, Technik oder Waren) solltest du daher prüfen, ob ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.

Beispiel:

  • Du kaufst Büroausstattung und Waren für 20.000 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer). Die Vorsteuer beträgt 3.192 Euro.
  • Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, kannst du diese Vorsteuer nicht abziehen.
  • Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung und nutzt die Regelbesteuerung, kannst du die 3.192 Euro Vorsteuer geltend machen.


6. Kleinunternehmerregelung für EU-weite Umsätze


Ab 2025 kannst du die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Hierfür ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Du erhältst dann eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und musst quartalsweise Umsatzmeldungen abgeben.


7. Neue Rechnungsanforderungen für Kleinunternehmer


Ab 2025 müssen Rechnungen von Kleinunternehmern folgende Mindestangaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung
  4. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
  5. Gesamtentgelt mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (z.B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“)
  6. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Empfängers (wenn zutreffend)


Die Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025 bieten erweiterte Möglichkeiten, die Regelung zu nutzen, erhöhen aber auch die Anforderungen an die laufende Umsatzüberwachung. Die neue 100.000-Euro-Grenze und der sofortige Wechsel zur Regelbesteuerung bei Überschreiten dieser Grenze erfordern ein gutes Umsatzmanagement.


Für Neugründer und Unternehmer mit hohen Anfangskosten lohnt es sich, sorgfältig abzuwägen, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung finanziell vorteilhafter ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich natürlich die Beratung durch einen Steuerberater, um die beste Entscheidung für dein Unternehmen zu treffen.


Ich möchte hier lediglich meine Meinung zu den Vor- und Nachteilen der Kleinunternehmerregelung geben. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehme ich allerdings keine Gewährleistung.




Vorteile der Kleinunternehmerregelung


  1. Weniger Bürokratie: Kein Aufwand mit der Umsatzsteuer und den damit verbundenen Voranmeldungen.
  2. Günstigere Preise für Endverbraucher: Da du keine Umsatzsteuer berechnest, können deine Preise für Privatkunden niedriger ausfallen.
  3. Überschaubar für Einsteiger: Für Anfänger in der Selbstständigkeit bietet die Regelung eine einfache Möglichkeit, sich auf das Geschäft zu konzentrieren, ohne sich mit komplexer Buchhaltung auseinanderzusetzen.



Doch wann ist die Kleinunternehmerregelung nicht sinnvoll?


Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch nicht immer die beste Wahl. Insbesondere, wenn du zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit hohe Ausgaben hast, kann es finanziell sinnvoller sein, auf die Regelung zu verzichten und die reguläre Umsatzbesteuerung zu wählen.


Beispiel:


Hohe Anfangsinvestitionen

Stell dir vor, du gründest ein kleines Unternehmen und hast im ersten Jahr folgende Ausgaben:

  • Rechner und Technik: 2.500 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Büromaterial: 500 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Waren: 17.000 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)

Insgesamt hast du Ausgaben von 20.000 Euro. Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) darauf beträgt:

  • 2.500 Euro für Technik: Vorsteuer = 398,32 Euro
  • 500 Euro für Büromaterial: Vorsteuer = 79,83 Euro
  • 17.000 Euro für Waren: Vorsteuer = 2.713,45 Euro

Gesamte Vorsteuer: 398,32 Euro + 79,83 Euro + 2.713,45 Euro = 3.191,60 Euro



Verkauf mit geringem Umsatz

Im ersten Jahr verkaufst du Waren für insgesamt 15.000 Euro an deine Kunden. Normalerweise müsstest du auf diesen Umsatz 19% Umsatzsteuer berechnen, also:

  • 15.000 Euro x 19% = 2.850 Euro Umsatzsteuer

Wenn du nun auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, kannst du die Vorsteuer in Höhe von 3.191,60 Euro von der Umsatzsteuer in Höhe von 2.850 Euro abziehen.


Das bedeutet:

Vorsteuer (3.191,60 Euro) – Umsatzsteuer (2.850 Euro) = Erstattung von 341,60 Euro


Das Finanzamt würde dir in diesem Fall also 341,60 Euro zurückerstatten, weil deine Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, die du abführen müsstest.



Warum die Kleinunternehmerregelung hier ein Nachteil ist

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, kannst du keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, du verzichtest auf eine Erstattung von 3.191,60 Euro. Stattdessen trägst du die gesamte Umsatzsteuer auf deine Einkäufe selbst, was gerade bei hohen Anfangsinvestitionen ein finanzieller Nachteil ist.



Weitere Nachteile der Kleinunternehmerregelung


  1. Kein professioneller Eindruck für Geschäftskunden: Für Geschäftskunden kann es unseriös wirken, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Viele Unternehmen bevorzugen es, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
  2. Eingeschränkte Wachstumschancen: Sobald du die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschreitest, fällst du automatisch in die Regelbesteuerung. Das bedeutet, du musst plötzlich Umsatzsteuer berechnen, was deine Preise für Endkunden erhöht.
  3. Keine Vorsteuerabzüge: Jegliche Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Einkäufe zahlst, bleibt eine Belastung für dich.




Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?


Die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein, wenn:

  • Deine Ausgaben sehr gering sind und du keine oder nur geringe Vorsteuer geltend machen könntest.
  • Du hauptsächlich Privatkunden hast, die keine Vorsteuer abziehen können.
  • Dein Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr liegt und du nicht planst, diesen in absehbarer Zeit zu überschreiten.
  • Du den bürokratischen Aufwand minimieren möchtest und die Einfachheit der Regelung schätzt.


Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ist eine praktische Option für Gründer mit geringem Umsatz und niedrigen Ausgaben. Doch sobald du hohe Anfangsinvestitionen planst oder viele geschäftliche Ausgaben hast, kann es finanziell nachteilig sein, die Regelung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall lohnt es sich, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die reguläre Umsatzsteuer zu berechnen, um von den Vorsteuerabzügen zu profitieren.

Bedenke allerdings, dass der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung dann bis zu 5 Jahre bindend ist.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir etwas Support gegeben und du weißt jetzt besser, für welche Besteuerung du dich entscheiden willst.