Online Marketing Tipp 11

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaften und Co? Was ist das?

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Wer in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, insbesondere im Online-Business, sieht sich schnell mit einer Reihe von Institutionen und Vorschriften konfrontiert. Dazu gehören vor allem die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Berufsgenossenschaften (BG) und je nach Branche auch die Handwerkskammer (HWK) oder berufsständische Kammern. Dieser Beitrag beleuchtet, was sich hinter diesen Namen verbirgt, wer zur Mitgliedschaft verpflichtet ist und welche Kosten damit verbunden sind.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaften und Co

Die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen ihrer zugehörigen Unternehmen vertritt. Grundsätzlich ist jedes gewerbetreibende Unternehmen in Deutschland gesetzlich zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet. Ausnahmen gelten für Freiberufler, Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe. Die Mitgliedschaft beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung.


Beitragspflicht und aktuelle Grenzwerte (2024/2025)


Die gute Nachricht für viele Gründer und Kleinunternehmer: Nicht jedes Mitglied muss auch Beiträge zahlen. Die Beitragspflicht hängt vom Gewinn bzw. Gewerbeertrag ab. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Grenzwerte zusammen:

Kategorie Gewinn-/Gewerbeertragsgrenze Beitragspflicht Anmerkungen
Allgemeine Befreiung ≤ 25.000 € pro Jahr Nein Gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Kleingewerbe ≤ 5.200 € pro Jahr Nein Gilt für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen.
Existenzgründer ≤ 25.000 € pro Jahr Nein Vollständige Beitragsbefreiung in den ersten beiden Jahren, reduzierte Beiträge im dritten und vierten Jahr.
Umlagefreibetrag 15.340 € Dieser Betrag wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Umlage berechnet wird.

Der IHK-Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Umlagesatz wird von der jeweiligen IHK-Vollversammlung festgelegt und liegt oft bei unter 0,2 % des Gewerbeertrags.

Die Berufsgenossenschaften (BG)

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Rehabilitation und Entschädigung von Versicherten nach einem Arbeitsunfall. Jedes Unternehmen, auch ein Kleingewerbe, ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche.


Beitragspflicht bei den Berufsgenossenschaften

Für Einzelunternehmer und Selbstständige ohne Mitarbeiter fällt in der Regel kein Beitrag an. Die Beitragspflicht entsteht erst, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich dann nach der Lohnsumme und der Gefahrenklasse des Unternehmens. Unternehmer können sich jedoch freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen abzusichern.


Handwerkskammer (HWK) und berufsständische Kammern

Für Handwerksbetriebe ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) anstelle der IHK verpflichtend. Die Beitragsregelungen ähneln denen der IHK, mit Freibeträgen für Gründer und Kleinunternehmer.


Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten sind nicht Mitglied der IHK oder HWK. Sie unterliegen stattdessen der Pflichtmitgliedschaft in ihren jeweiligen berufsständischen Kammern (z.B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer). Diese Kammern haben eigene Beitragsordnungen.

Zusammenfassung:

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Institutionen und ihre Relevanz für Gründer:

Institution Zielgruppe Pflichtmitgliedschaft Beitragspflicht (ohne Mitarbeiter)
IHK Gewerbetreibende (außer Handwerk, Landwirtschaft, Freie Berufe) Ja Nein, bei Gewinn ≤ 25.000 €
BG Alle Unternehmen und Selbstständige Ja (Anmeldepflicht) Nein (freiwillige Versicherung möglich)
HWK Handwerksbetriebe Ja Nein, bei Gewinn ≤ 25.000 €
Berufsständische Kammern Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte) Ja Ja, gemäß jeweiliger Beitragsordnung

Fazit


Die Auseinandersetzung mit IHK, Berufsgenossenschaften und Co. ist ein wichtiger Schritt für jeden Gründer. Zwar bedeuten die Mitgliedschaften zunächst einen administrativen Aufwand, doch sind die finanziellen Belastungen für Kleinunternehmer und Gründer oft gering oder entfallen ganz. Eine frühzeitige und korrekte Anmeldung bei den zuständigen Stellen schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Probleme.


Referenzen

IHK Cottbus: IHK-Beitrag: Festsetzung und Berechnung

Existenzgründungsportal des BMWK: Kleingewerbe: Pflicht zur Berufsgenossenschaft?

Handwerkskammer Flensburg: Kammerbeitrag

Anmerkung: Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehme ich keine Gewährleistung.