Nach § 14 UStG ist eine Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Entscheidend ist also nicht, ob oben groß „RECHNUNG“ steht, sondern was das Dokument tatsächlich macht.
Bei Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen besteht grundsätzlich eine Rechnungspflicht innerhalb von sechs Monaten. Für normale Verkäufe an private Endkunden gelten dagegen nicht automatisch dieselben umsatzsteuerlichen Rechnungspflichten.
Genau deshalb lohnt es sich, zuerst zu klären: Welche Art von Rechnung schreibe ich überhaupt?
