Warum musst du Rechnungen und Belege überhaupt aufbewahren?
Deine Unterlagen zeigen, wie deine Einnahmen, Ausgaben und Buchungen entstanden sind. Das Finanzamt muss später nachvollziehen können, welche Einnahmen du hattest, welche Kosten du geltend gemacht hast und wie du deinen Gewinn ermittelt hast.
Deshalb reicht es nicht, nur die fertigen Zahlen in die Steuererklärung einzutragen. Die dazugehörigen Rechnungen, Belege und wichtigen geschäftlichen Unterlagen musst du während der gesetzlichen Frist behalten.
Wichtig für Anfänger
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nicht von der Belegaufbewahrung. Sie betrifft vor allem die Umsatzsteuer auf deinen eigenen Rechnungen.
Welche Unterlagen musst du 6, 8 oder 10 Jahre aufbewahren?
Acht Jahre: Rechnungen und Buchungsbelege
Seit 2025 werden Buchungsbelege grundsätzlich acht statt zehn Jahre aufbewahrt. Dazu gehören besonders Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kassenbons, Gutschriften, Stornorechnungen und andere Belege, auf deren Grundlage du eine Einnahme oder Ausgabe buchst.
Sechs Jahre: Geschäftsbriefe und wichtige geschäftliche Nachrichten
Empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre erhalten bleiben. Dazu können auch E-Mails gehören, wenn sie einen geschäftlichen Vorgang dokumentieren, etwa ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, eine Kündigung oder eine wichtige Vertragsänderung.
Zehn Jahre: Bücher, Bilanzen und bestimmte Organisationsunterlagen
Die Zehn-Jahres-Frist gilt weiterhin zum Beispiel für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und bestimmte Unterlagen, die zum Verständnis der Buchführung notwendig sind. Für viele kleine Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung spielen nicht alle diese Dokumente eine Rolle.
| Unterlage | Übliche Frist | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Eingangs- und Ausgangsrechnungen | 8 Jahre | Rechnung für Software oder Rechnung an einen Kunden |
| Kassenbons, Quittungen und Gutschriften | 8 Jahre | Porto, Büromaterial oder Rückerstattung |
| E-Rechnungen | 8 Jahre | XRechnung oder ZUGFeRD-Datei |
| Empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe | 6 Jahre | Angebot, Bestellung, Kündigung oder wichtige E-Mail |
| Handelsbücher und Inventare | 10 Jahre | Buchführungsunterlagen eines bilanzierenden Unternehmens |
| Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse | 10 Jahre | Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung |
Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt normalerweise mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Eine Rechnung aus Juni 2026 wird daher grundsätzlich ab Ende 2026 gerechnet.
Nicht vorschnell löschen
Läuft noch eine Betriebsprüfung, ein Einspruch oder ein anderes Steuerverfahren, kann eine Unterlage länger benötigt werden. Lösche sie dann nicht nur deshalb, weil die normale Frist rechnerisch abgelaufen ist.
Was gilt für Kleinunternehmer, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende?
Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer musst du Rechnungen, Ausgabenbelege, Zahlungsnachweise, Verträge und steuerlich wichtige Korrespondenz aufbewahren. Die Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts.
Freiberufler
Freiberufler müssen häufig kein Gewerbe anmelden und sind nicht automatisch Kaufleute. Steuerlich wichtige Unterlagen müssen sie trotzdem geordnet behalten. Dazu gehören etwa Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, Betriebsausgaben und geschäftlich wichtige E-Mails.
Kleine Gewerbetreibende
Viele kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ihre Ablage ist meist einfacher als die Buchführung eines größeren bilanzierenden Unternehmens. Vollständig und nachvollziehbar muss sie trotzdem sein.
Die einfache Faustregel
Sobald eine Unterlage erklärt, woher eine geschäftliche Einnahme, Ausgabe, Bestellung, Leistung oder Zahlung kommt, solltest du sie geordnet ablegen und nicht vorschnell löschen.
Was ist eine E-Rechnung und was musst du jetzt können?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach nur eine Rechnung als PDF. Sie enthält strukturierte Rechnungsdaten, die ein Buchhaltungsprogramm automatisch auslesen kann. Bekannte Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.
Musst du E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und Freiberufler. Für den Empfang reicht zunächst ein E-Mail-Postfach.
Musst du selbst E-Rechnungen ausstellen?
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Für andere Unternehmer gelten Übergangsregelungen. Bis Ende 2026 dürfen in vielen Fällen noch Papier- oder normale PDF-Rechnungen verwendet werden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsregelung grundsätzlich bis Ende 2027.
Wie bewahrst du eine E-Rechnung richtig auf?
Die ursprüngliche strukturierte Datei muss elektronisch erhalten bleiben. Eine XRechnung darfst du deshalb nicht nur ausdrucken und anschließend die XML-Datei löschen. Auch bei ZUGFeRD muss der strukturierte Datenteil erhalten bleiben.
So ist es richtig
- Originaldatei speichern
- Datei nicht überschreiben
- Sicherungskopie anlegen
- Dafür sorgen, dass sie während der Frist lesbar bleibt
Musst du Briefe und Belege digitalisieren?
Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht, jeden Papierbrief oder Kassenbon einzuscannen. Du kannst Papierunterlagen weiterhin geordnet und lesbar in Papierform aufbewahren.
Du darfst Papierbelege aber digitalisieren. Das ist besonders bei Thermopapier sinnvoll, weil die Schrift mit der Zeit verblassen kann.
Darfst du das Papier danach wegwerfen?
Grundsätzlich kann das möglich sein, wenn der digitale Beleg vollständig, lesbar, nachvollziehbar und dauerhaft verfügbar gespeichert wurde und keine andere Vorschrift das Original verlangt. Bei Dokumenten mit besonderer Beweisfunktion, notariellen Urkunden oder wichtigen Originalunterschriften solltest du das Papieroriginal behalten.
So digitalisierst du Papierbelege nachvollziehbar
- Beleg möglichst zeitnah scannen oder vollständig fotografieren.
- Vorder- und Rückseite prüfen und kontrollieren, ob alles lesbar ist.
- Datei eindeutig nach Datum, Aussteller und Belegart benennen.
- Datei im passenden Jahres- und Monatsordner speichern.
- Archivierte Dateien nicht einfach überschreiben oder unbemerkt verändern.
- Regelmäßig eine zweite Sicherungskopie anlegen.
Was bedeutet „ordnungsgemäß“ für kleine Selbstständige?
Die GoBD regeln, wie steuerlich relevante elektronische Unterlagen geführt und aufbewahrt werden sollen. Für kleine Unternehmen muss der Ablauf nicht so kompliziert sein wie bei einem Konzern. Er sollte aber verständlich, zuverlässig und nachvollziehbar sein.
Eine einfache Verfahrensdokumentation kann so aussehen
Eingehende Papierbelege werden zeitnah vollständig eingescannt und auf Lesbarkeit geprüft. Elektronisch erhaltene Rechnungen werden im ursprünglichen Dateiformat gespeichert. Die Ablage erfolgt nach Jahr, Monat und Belegart. Archivierte Dateien werden nicht ohne Dokumentation überschrieben. Die Daten werden regelmäßig an einem zweiten Ort gesichert.
Reicht ein normaler Cloud-Ordner?
Ein Cloud-Ordner ist nicht automatisch ein revisionssicheres Archiv. Problematisch wird es, wenn Dateien jederzeit unbemerkt verändert oder gelöscht werden können. Für den Start ist eine saubere Ordnerstruktur mit Originaldateien, regelmäßigen Backups und einem festen Ablauf trotzdem deutlich besser als eine ungeordnete Sammlung in verschiedenen E-Mail-Postfächern.
So baust du eine einfache Ablage für dein Online Business auf
Eine klare Struktur spart dir später Zeit bei der Steuererklärung und verhindert, dass Rechnungen in E-Mail-Postfächern, Downloads und Handyfotos verschwinden.
Innerhalb der Ordner kannst du zusätzlich nach Monaten sortieren:
Ein verständlicher Dateiname sieht zum Beispiel so aus:
Bei E-Rechnungen beachten
Die ursprüngliche XML- oder ZUGFeRD-Datei bleibt erhalten. Eine zusätzliche lesbare Ansicht ist möglich, darf das Original aber nicht ersetzen.
Diese typischen Fehler machen kleine Unternehmen besonders oft
Elektronische Rechnung nur ausdrucken
Eine elektronisch erhaltene Rechnung sollte elektronisch erhalten bleiben. Der Ausdruck allein ersetzt die ursprüngliche Datei nicht.
Nur den Kontoauszug behalten
Die Abbuchung zeigt die Zahlung, ersetzt aber nicht automatisch die dazugehörige Rechnung oder den Beleg.
Rechnungen nur im E-Mail-Postfach lassen
Nach einigen Jahren weißt du womöglich nicht mehr, in welchem Konto eine Rechnung lag. Speichere sie zusätzlich in deiner geordneten Buchhaltungsablage.
Korrigierte Dateien über die alte Version speichern
Bewahre die ursprüngliche und die korrigierte Rechnung nachvollziehbar auf, statt die erste Datei einfach zu überschreiben.
Keine Sicherungskopie haben
Ein kaputter Laptop oder ein gesperrtes Cloud-Konto kann deine komplette Ablage gefährden. Sichere wichtige Unterlagen deshalb zusätzlich an einem zweiten Ort.
Deine einfache Checkliste
Für kleine Unternehmen muss die Belegaufbewahrung nicht kompliziert sein
Du brauchst am Anfang kein riesiges Dokumentenmanagementsystem. Wichtiger ist, dass du deine Unterlagen von Beginn an vollständig, geordnet und nachvollziehbar ablegst.
Merke dir diese drei Zahlen
- 6 Jahre: Geschäftsbriefe und wichtige geschäftliche E-Mails
- 8 Jahre: Rechnungen und andere Buchungsbelege
- 10 Jahre: Bücher, Bilanzen und bestimmte Organisationsunterlagen
Elektronische Unterlagen bleiben elektronisch. Papierbelege darfst du unter passenden Voraussetzungen digitalisieren. Und seit 2025 solltest du E-Rechnungen empfangen und im ursprünglichen Format speichern können.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei besonderen Fällen oder wichtigen Originalunterlagen solltest du deinen Steuerberater fragen.
