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Kleinunternehmer-Check: Passt § 19 UStG zu dir?

Prüfe in wenigen Schritten, ob die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich zu deiner Situation passen und welche Punkte du vor deiner Entscheidung besonders beachten solltest.

Von Luisa Luer – Verkauf über Amazon FBA, Etsy und Digistore24 seit 2018

Dein Check

Ist die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich möglich?

Der Check trennt zwei Dinge: Zuerst werden die gesetzlichen Umsatzgrenzen geprüft. Danach bekommst du eine praktische Einordnung, ob Regelbesteuerung trotz möglicher Kleinunternehmerregelung interessant sein könnte.

Deine Angaben

Trage nur die Werte ein, die auf deine Situation zutreffen. Beträge sind Gesamtumsätze im Sinne des § 19 UStG, nicht dein Gewinn.

Im Gründungsjahr gilt nach dem BMF eine besondere Grenze: 25.000 € tatsächlicher Gesamtumsatz im laufenden Jahr.
Entscheidend ist der tatsächliche Gesamtumsatz. Der Check arbeitet nicht nur mit einer unverbindlichen Prognose.
Damit siehst du, ob bereits der nächste Umsatz die maßgebliche Grenze überschreiten würde.
Ein freiwilliger Verzicht bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre.
Kleinunternehmer können aus Eingangsleistungen grundsätzlich keinen normalen Vorsteuerabzug nutzen.
Bei B2B-Kunden kann die Regelbesteuerung wirtschaftlich weniger abschreckend sein, weil die Umsatzsteuer für den Kunden häufig als Vorsteuer abziehbar ist.
Wichtig: Der Check ist eine allgemeine Orientierung und keine verbindliche steuerliche Prüfung. Sonderfälle – etwa grenzüberschreitende Umsätze, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Erwerbe oder die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Staaten – können zusätzliche Regeln auslösen.
Einfach erklärt

Was die Kleinunternehmerregelung wirklich bedeutet

„Kleinunternehmer“ ist keine eigene Rechtsform. Es ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung nach § 19 UStG. Du kannst also zum Beispiel Einzelunternehmer sein und gleichzeitig die Kleinunternehmerregelung nutzen.

25.000 € im Vorjahr

Bei einem bereits bestehenden Unternehmen darf dein tatsächlicher Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten haben.

100.000 € im laufenden Jahr

Wenn die Vorjahresgrenze eingehalten wurde, gilt im laufenden Jahr grundsätzlich die 100.000-€-Grenze. Bereits der Umsatz, mit dem du diese Grenze überschreitest, ist nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei.

Gründungsjahr: 25.000 €

Nimmst du deine Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr neu auf, ist nach dem BMF im Gründungsjahr die 25.000-€-Grenze maßgeblich – nicht die 100.000-€-Grenze.

Umsatz ist nicht Gewinn: Für die Kleinunternehmerregelung zählt der maßgebliche Gesamtumsatz. Ob dir nach Kosten nur ein kleiner Gewinn bleibt, ändert die Umsatzgrenze nicht.
Entscheidung

Wann kann Regelbesteuerung trotzdem interessant sein?

Nur weil du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst, heißt das nicht automatisch, dass sie wirtschaftlich immer die beste Variante ist.

Hohe Anfangsinvestitionen

Wenn du viel für Technik, Waren, Ausstattung, Werbung oder andere Leistungen mit Umsatzsteuer ausgibst, kann der mögliche Vorsteuerabzug bei Regelbesteuerung finanziell relevant sein.

Viele Geschäftskunden

Bei überwiegend vorsteuerabzugsberechtigten B2B-Kunden ist ausgewiesene Umsatzsteuer häufig weniger problematisch als bei Privatkunden, die den Bruttopreis vollständig tragen.

Fünf Jahre Bindung beachten

Verzichtest du freiwillig auf § 19 UStG, bindet dich dieser Verzicht grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre. Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur für die nächsten Monate gedacht werden.

Häufige Fragen

Fragen zur Kleinunternehmer-Regelung

Die wichtigsten Punkte für Gründer und bestehende kleine Unternehmen kurz zusammengefasst.

Ist ein Kleinunternehmer dasselbe wie ein Kleingewerbe?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. „Kleingewerbe“ beschreibt dagegen vereinfacht ein gewerbliches Unternehmen, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht.

Gilt im Gründungsjahr die 100.000-€-Grenze?

Nein. Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit die Grenze von 25.000 € maßgeblich.

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr 100.000 € überschreite?

Bei einem bestehenden Unternehmen mit eingehaltenen Vorjahresgrenzen endet die Steuerbefreiung grundsätzlich mit dem Umsatz, durch den die 100.000-€-Grenze überschritten wird. Bereits dieser Umsatz ist nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja. Ein freiwilliger Verzicht ist möglich. Er bindet dich nach § 19 Abs. 3 UStG grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Aus Eingangsleistungen, die du für deine nach § 19 UStG steuerfreien Umsätze verwendest, besteht grundsätzlich kein normaler Vorsteuerabzug. Das kann bei hohen Investitionen ein wichtiger Punkt für deine Entscheidung sein.

Grundlage des Checks: § 19 UStG sowie das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Neufassung der Kleinunternehmerregelung. Offizielle Quellen: § 19 UStG · BMF-Schreiben zur Kleinunternehmerregelung
Haftungsausschluss: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Kleinunternehmer-Check dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung deines Einzelfalls.