Tipp 21 · E-Rechnung einfach erklärt

E-Rechnung für Selbstständige: Was seit 2025 gilt und was du jetzt beachten musst

Was ist überhaupt eine E-Rechnung? Reicht eine PDF? Muss ein Kleinunternehmer sie empfangen oder auch selbst ausstellen? Hier bekommst du eine verständliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zu Formaten, Übergangsfristen, Empfang, Versand und richtiger Aufbewahrung.

Von Luisa Luer – selbstständig seit 2014

Grundlage

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach nur irgendeine Rechnung, die per E-Mail verschickt wird. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden. Dieses Format ermöglicht es einer Software, die Rechnungsdaten automatisch auszulesen und weiterzuverarbeiten.

Vereinfacht gesagt: Bei einer E-Rechnung stehen Angaben wie Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Steuersatz und Leistung nicht nur sichtbar auf einer Seite. Sie sind zusätzlich als klar strukturierte Daten hinterlegt.

Ein normales PDF ist keine E-Rechnung

Eine PDF-Rechnung kann digital aussehen und per E-Mail kommen. Trotzdem gilt sie rechtlich grundsätzlich als „sonstige Rechnung“, wenn sie keine strukturierten Rechnungsdaten enthält. Erst ein geeignetes strukturiertes Format macht daraus eine E-Rechnung.

Formate verstehen

Was ist der Unterschied zwischen PDF, XRechnung und ZUGFeRD?

PDF

Normale PDF-Rechnung

Eine sichtbare digitale Rechnung, die Menschen leicht lesen können. Ohne strukturierte Rechnungsdaten ist sie aber keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

  • leicht zu öffnen und zu lesen
  • oft per E-Mail versendet
  • meist nicht automatisch maschinenlesbar
  • gilt regelmäßig als sonstige Rechnung
XML

XRechnung

Die XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten. Sie enthält normalerweise keine zusätzliche PDF-Ansicht und wird deshalb mit einem Viewer lesbar dargestellt.

  • vollständig strukturiertes Format
  • für automatische Verarbeitung geeignet
  • ohne Viewer für Anfänger schwer lesbar
  • häufig auch bei öffentlichen Auftraggebern relevant
ZUG

ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein hybrides Format. Es verbindet eine sichtbare PDF-Darstellung mit einer eingebetteten XML-Datei, die von Software automatisch verarbeitet werden kann.

  • für Menschen und Programme lesbar
  • PDF und strukturierte Daten in einer Datei
  • der strukturierte Teil ist steuerlich maßgebend
  • praktisch für kleine Unternehmen

Bei ZUGFeRD ist nicht automatisch der sichtbare PDF-Teil entscheidend

Weichen die sichtbare Darstellung und die strukturierten Daten voneinander ab, sind bei einer hybriden E-Rechnung grundsätzlich die strukturierten Rechnungsdaten maßgebend. Deshalb solltest du Rechnungen nicht nur optisch prüfen, sondern auch mit geeigneter Software oder einem Viewer.

Seit 2025 wichtig

Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen. Das betrifft auch Freiberufler, nebenberuflich Selbstständige und Kleinunternehmer.

Für den einfachen Empfang genügt zunächst bereits ein E-Mail-Postfach. Du brauchst also nicht zwingend sofort eine teure Buchhaltungssoftware. Allerdings musst du die empfangene Datei danach richtig öffnen, prüfen und aufbewahren können.

Kleinunternehmer sind beim Empfang nicht ausgenommen

Auch wenn Kleinunternehmer von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen sind, müssen sie E-Rechnungen empfangen können. Ein Rechnungsaussteller darf dir deshalb grundsätzlich eine E-Rechnung senden.

Ausgangsrechnungen

Wer muss selbst E-Rechnungen ausstellen?

Die Verpflichtung betrifft vor allem Rechnungen über Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, also typische B2B-Geschäfte. Vereinfacht gesagt: Du leistest als Unternehmer an einen anderen Unternehmer, und beide sind im Inland ansässig.

Für Rechnungen an Privatkunden gilt diese allgemeine B2B-Pflicht nicht. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise gehören zu den wichtigen Ausnahmen. Bei steuerfreien Umsätzen können ebenfalls Besonderheiten gelten.

Fall E-Rechnung grundsätzlich relevant? Einordnung
Deutscher Unternehmer an deutschen Unternehmer Ja Typischer Anwendungsfall der B2B-E-Rechnungspflicht
Unternehmer an Privatkunde Nein, nicht nach der allgemeinen B2B-Regel Eine normale Rechnung bleibt grundsätzlich möglich
Kleinunternehmer stellt Rechnung aus Von der Ausstellungspflicht ausgenommen Empfang von E-Rechnungen bleibt trotzdem erforderlich
Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro Ausnahme Kann weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden
Rechnung an ausländischen Unternehmer Nicht automatisch nach dieser Inlandspflicht Andere umsatzsteuerliche Regeln können gelten

Entscheidend ist nicht nur dein eigener Status

Für die Einordnung musst du auch prüfen, wer dein Kunde ist, wo beide Unternehmen ansässig sind, welche Leistung du abrechnest und ob eine gesetzliche Ausnahme greift.

Übergangsfristen

Ab wann musst du wirklich E-Rechnungen ausstellen?

Die Pflicht wurde zwar zum 1. Januar 2025 eingeführt, für das Ausstellen gibt es aber Übergangsregelungen. Dadurch können viele Unternehmen noch eine Zeit lang Papier- oder PDF-Rechnungen verwenden.

2025 bis Ende 2026

Alle Rechnungsaussteller dürfen Übergangsregeln nutzen

Statt einer E-Rechnung kann weiterhin eine Papierrechnung verwendet werden. Eine PDF oder ein anderes elektronisches Format ist mit Zustimmung des Empfängers möglich.

Bis Ende 2027

Verlängerung bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro

Liegt der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers nicht über 800.000 Euro, verlängert sich die Übergangsfrist grundsätzlich bis zum Ablauf des Jahres 2027.

Nach den Übergangsfristen

E-Rechnung im betroffenen B2B-Bereich verpflichtend

Nach Ablauf der jeweils anwendbaren Übergangsfrist reicht eine normale PDF-Rechnung im verpflichtenden Bereich grundsätzlich nicht mehr aus.

Empfangspflicht und Ausstellungspflicht nicht verwechseln

Empfangen können musst du bereits seit 2025. Für das eigene Ausstellen können dagegen noch Übergangsfristen oder Ausnahmen gelten.

Richtig aufbewahren

Wie musst du eine E-Rechnung speichern?

Eine empfangene E-Rechnung solltest du in ihrer ursprünglichen elektronischen Form aufbewahren. Bei einer XRechnung bedeutet das: Die XML-Datei muss erhalten bleiben. Es reicht nicht, sie nur auszudrucken oder lediglich einen Screenshot beziehungsweise eine erzeugte PDF zu speichern.

Bei ZUGFeRD musst du ebenfalls die originale Datei mit dem eingebetteten strukturierten Teil behalten. Die Rechnung muss während der Aufbewahrungszeit lesbar, vollständig und unverändert verfügbar bleiben.

Originaldatei behalten: XML oder ZUGFeRD-Datei nicht löschen.
Unverändert speichern: Die Datei darf nicht unbemerkt überschrieben werden.
Nachvollziehbar ablegen: Rechnungen müssen eindeutig auffindbar sein.
Lesbar machen: Nutze bei Bedarf einen Viewer für XML-Rechnungen.
Zugriff sichern: Erstelle Backups und regle Zugriffsrechte.
Fristen beachten: Rechnungen sind umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren.

Ausdrucken ersetzt die elektronische Aufbewahrung nicht

Ein Ausdruck kann zusätzlich hilfreich sein, ersetzt aber nicht die originale elektronische Rechnungsdatei. Die maschinelle Auswertbarkeit und die ursprüngliche Form müssen erhalten bleiben.

Typische Anfängerfehler

Diese Fehler solltest du vermeiden

  • jede PDF automatisch für eine E-Rechnung halten,
  • eine XML-Datei löschen, nachdem eine lesbare PDF erzeugt wurde,
  • nur den sichtbaren Teil einer ZUGFeRD-Rechnung prüfen,
  • keinen festen E-Mail-Eingang für Rechnungen einrichten,
  • empfangene Dateien einfach unsortiert im Postfach liegen lassen,
  • Rechnungen nachträglich umbenennen oder verändern, ohne den Originalzustand zu sichern,
  • davon ausgehen, dass Kleinunternehmer E-Rechnungen gar nicht beachten müssen,
  • Empfangspflicht und spätere Ausstellungspflicht miteinander verwechseln,
  • eine Software auswählen, ohne Export, Archivierung und Datenzugriff zu prüfen.

Du brauchst nicht sofort das teuerste System

Für einen kleinen Start reicht häufig ein eigenes Rechnungs-E-Mail-Postfach, ein geeigneter Viewer und eine saubere, gesicherte Ablage. Sobald die Zahl der Rechnungen wächst, kann eine Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungsfunktion deutlich praktischer werden.

Praktische Umsetzung

Deine einfache Checkliste für die E-Rechnung

Richte eine feste E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen ein.
Teste, ob du XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien öffnen kannst.
Nutze einen Viewer, um XML-Daten verständlich darzustellen.
Kläre, ob deine Rechnungssoftware echte E-Rechnungen erzeugen kann.
Prüfe, ob dein Business von der Ausstellungspflicht betroffen ist.
Notiere, welche Übergangsfrist für deinen Umsatz gilt.
Speichere Originaldateien unverändert und mit Backup.
Lege fest, wie Rechnungen benannt, geprüft und verbucht werden.
Informiere Mitarbeiter oder Dienstleister über den neuen Ablauf.
Prüfe regelmäßig, ob sich rechtliche oder technische Vorgaben geändert haben.
Häufige Fragen

FAQ zur E-Rechnung

Ist eine per E-Mail verschickte PDF eine E-Rechnung?

Nicht automatisch. Eine reine PDF ohne strukturierte Rechnungsdaten gilt grundsätzlich als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes elektronisches Format enthalten, das maschinell verarbeitet werden kann.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Du musst E-Rechnungen empfangen können. Von der gesetzlichen Pflicht, selbst eine E-Rechnung auszustellen, bist du als Kleinunternehmer grundsätzlich ausgenommen. Freiwillig kannst du natürlich trotzdem E-Rechnungen erstellen.

Reicht ein normales E-Mail-Postfach für den Empfang?

Ja, für den Empfang genügt grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach. Danach musst du die Datei jedoch prüfen, lesbar machen und ordnungsgemäß aufbewahren können.

Kann ich eine XRechnung ohne Spezialsoftware lesen?

Die XML-Datei ist für Menschen nur schwer verständlich. Du kannst einen E-Rechnungsviewer verwenden. Auch die Finanzverwaltung stellt über ELSTER einen Viewer bereit.

Darf ich die XML-Datei nach dem Ausdrucken löschen?

Nein. Die originale elektronische Datei muss erhalten bleiben. Ein Ausdruck oder eine zusätzlich erzeugte PDF ersetzt die Aufbewahrung des strukturierten Originals nicht.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Privatkunden?

Die allgemeine neue Pflicht betrifft vor allem Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden fallen nicht automatisch unter diese B2B-Regel.

Fazit

Für den Anfang brauchst du vor allem einen klaren Ablauf

Die E-Rechnung klingt komplizierter, als sie im Alltag sein muss. Wichtig ist zuerst, dass du E-Rechnungen empfangen, öffnen, prüfen und im Original speichern kannst.

Für das eigene Ausstellen musst du klären, ob du überhaupt betroffen bist, welche Ausnahme oder Übergangsfrist gilt und ob deine Software ein echtes strukturiertes Format erzeugt.

Der wichtigste Anfängerfehler ist, eine normale PDF mit einer E-Rechnung gleichzusetzen. Achte deshalb immer auf den strukturierten Datenteil und bewahre die Originaldatei unverändert auf.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

E-Rechnungen werden einfacher, wenn du Empfang, Prüfung und Ablage klar regelst

Starte mit einem festen Rechnungspostfach, einem Viewer und einer sicheren Ablage. Danach kannst du in Ruhe prüfen, wann und in welchem Format du selbst E-Rechnungen ausstellen musst.

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